Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid an einen Autoverkäufer, nachdem die VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover die Anerkennung der Berufsunfähigkeit zunächst verweigert hatte.
Nach Abschluss seiner Schullaufbahn und Ableistung des Zivildienstes absolvierte der Versicherungsnehmer eine Berufsausbildung zum Speditionskaufmann. Anschließend war er mehrere Jahre in diesem Beruf bei verschiedenen Unternehmen tätig. Eines Tages erhielt er die Möglichkeit, als Quereinsteiger in die Automobilbranche zu wechseln. Da ihn dieses Gebiet bereits seit Längerem interessierte, nahm er das Angebot gerne an. In zuletzt gesunden Tagen arbeitete er daher als Autoverkäufer in einem Autohaus.
Die Tätigkeit als Autoverkäufer war rein kaufmännischer Natur und wurde im Sitzen am Schreibtisch ausgeübt. Er führte Verkaufs- und Beratungsgespräche mit Interessenten und Kunden. Während der Coronapandemie erfolgte dies telefonisch oder online. Zu seinen weiteren Aufgaben gehörte die Erstellung von Angeboten sowie das Einstellen von Fahrzeugen in Online-Verkaufsportale. Ein wesentlicher Bestandteil seiner Arbeit war zudem das Aufsetzen von Kaufverträgen.
Für seine Tätigkeit waren vor allem Konzentration, Reaktionsvermögen, Verkaufsgeschick, Empathie und Eloquenz erforderlich.
Der Autoverkäufer erkrankte im April 2021 an Covid-19. Während der Akutinfektion musste er wegen Atemnot sogar eine Nacht im Krankenhaus verbringen. Infolge der Virusinfektion blieb er sechs Wochen durchgängig zu Hause, ehe er seine Tätigkeit für einige Wochen erneut aufnahm. Allerdings stellte er rasch fest, dass seine Leistungsfähigkeit noch immer erheblich eingeschränkt war. Notgedrungen musste er die Arbeit wieder einstellen und war von diesem Augenblick an dauerhaft arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Der Autoverkäufer litt seit seiner Infektion unter körperlicher und geistiger Erschöpfbarkeit. Sein Alltag war dadurch stark beeinträchtigt. Er fühlte sich orientierungslos und hatte Schwierigkeiten, selbst einfache Dinge im Kopf zu behalten. Bereits nach 200 Metern Gehen oder beim Treppensteigen verspürte er Atemnot. Zudem überkam ihn oft eine plötzliche Müdigkeit. Er klagte über ein verschwommenes Sehen auf beiden Augen und bemerkte bei Anstrengung gelegentlich einen beidseitigen Tinnitus in Form eines hohen Tons. Darüber hinaus litt er unter Konzentrationsschwierigkeiten und Durchschlafstörungen. Im Rahmen ärztlicher Untersuchungen erhielt der Autoverkäufer die Diagnosen Post-Covid-Syndrom (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid / Long-Covid) und Chronisches Erschöpfungssyndrom (CFS) (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Fatique-Syndrom (CFS)).
Im Oktober 2021 erlitt der Autoverkäufer zusätzlich eine schwere Depression, in deren Verlauf er auch Suizidgedanken äußerte. Durch eine Gesprächstherapie mit einem Psychologen konnte sein Zustand vorübergehend stabilisiert werden. Allerdings befand er sich in einer schlechten Gesamtverfassung. Er entschied sich daher einen Antrag auf Feststellung seiner Berufsunfähigkeit als Autoverkäufer zu stellen. Daher reichte er einen entsprechenden Leistungsantrag bei der VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover ein (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Der Versicherer lehnte die Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid ab. Zwar habe der Autoverkäufer nachvollziehbar Einschränkungen seines Leistungsvermögens dargelegt, diese erreichten jedoch nicht den bedingungsgemäßen Umfang von mindestens 50 % für eine Dauer von sechs Monaten. Der Autoverkäufer war mit dieser Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente nicht einverstanden. Daher mandatierte er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der weiteren Wahrnehmung seiner Interessen.
Die Rechtsanwälte prüften alle relevanten Unterlagen und gelangten zu einer abweichenden Rechtsauffassung. In ihren Augen lag eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid vor. Sie verfassten eine schriftliche Stellungnahme an die VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover, in der sie ihre Begründung darlegten. Dabei hoben sie insbesondere hervor, dass der Autoverkäufer selbst nach einer Reha-Maßnahme höchstens drei Stunden pro Tag arbeitsfähig war.
Der Versicherer war daraufhin bereit, eine weiterführende Prüfung vorzunehmen. Hierzu erfolgte eine neurologische Begutachtung des Autoverkäufers. Nachdem das Gutachten vorlag, war VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover von der erheblichen Leistungseinschränkung des Autoverkäufers überzeugt. Infolgedessen erkannte die VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover die Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrenten.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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