Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen für einen Fachmanager vor dem Landgericht Memmingen in einem Streit um das Bestehen einer Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen die Zahlung eines Vergleichsbetrages durch die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG.
Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen im Fachmanagement im Klinikaußendienst beschäftigt. Hierbei war er in seiner Position als Fachmanager für eine Vielzahl von Tätigkeiten verantwortlich. Seine Arbeit begann täglich um 7:30 Uhr, wobei er zunächst Materialien und Unterlagen vorbereitete, die für die kommenden Termine und Besprechungen erforderlich waren.
Im Laufe des Tages nahm der Versicherungsnehmer an verschiedenen Meetings teil, in denen er mit Ärzten, Klinikleitern und anderen Fachleuten über medizinische Produkte und deren Einsatzmöglichkeiten sprach. Diese Besprechungen fanden regelmäßig sowohl in der Klinik als auch in externen Einrichtungen statt. Dadurch musste er häufig Strecken von 400 bis 800 Kilometern am Tag mit dem Auto zurücklegen. Darüber hinaus war er für die Schulung von Mitarbeitern zuständig, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten über die neuesten Produkte und deren Anwendung informiert waren.
Schließlich war er mit der Nachbereitung von abgehaltenen Terminen beschäftigt, wobei er die gesammelten Informationen dokumentierte und gegebenenfalls weitere Schritte plante. Auch am Wochenende und in der Nacht war der Versicherungsnehmer verfügbar, um Anfragen von Klinikpersonal zu bearbeiten und sicherzustellen, dass alle Bedürfnisse und Anliegen zügig geklärt wurden. Insgesamt war seine Tätigkeit geprägt von einer engen Zusammenarbeit mit verschiedenen Abteilungen und einem kontinuierlichen Austausch von Informationen, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu fördern und den reibungslosen Ablauf im Klinikbetrieb zu unterstützen.
Der Fachmanager verunglückte eines Tages im Rahmen einer durch einen Alpenverein geführten Bergtour. Als plötzlich ein Seil riss, stürzte er gemeinsam mit vier weiteren Tour-Teilnehmern aus einer Höhe von acht bis zwölf Metern in die Tiefe. Der Fachmanager schaffte es, die Tour unter Zuhilfenahme starker Schmerzmedikation zu Ende zu bringen und ließ sich anschließend in einem Krankenhaus untersuchen.
Seit dieser Begebenheit wurde der Fachmanager von Rückenschmerzen geplagt. Diese traten bereits in der Nacht beim Liegen im Bett auf und blieben auch nach dem Aufstehen weiter bestehen. Diese Form des Leidens beeinflusste seinen Beruf extrem. Bereits nach fünf Minuten Autofahrt intensivierten sich die Schmerzen, insbesondere im unteren Rücken, die bis in den rechten Oberschenkel ausstrahlten. Nach 15 Minuten konnte er es nicht mehr ertragen, und musste die erste Pause mit Aussteigen einlegen. Er versuchte, die Missempfindungen mit Schmerzmitteln aller Art, wie Paracetamol, Novalgin und Ibuprofen, zu lindern, jedoch ohne Erfolg. Selbst ein von der deutschen Rentenversicherung verordneter orthopädischer Autositz, den er gegen den Willen seines Arbeitgebers in das damalige Fahrzeug einbaute, verbesserte die Situation nicht ausreichend.
Im Laufe der Zeit traten auch psychische Probleme hinzu. Der Fachmanager litt unter Vergesslichkeit, Konzentrationsproblemen, Angstzuständen, Antriebslosigkeit, Burnouts und dem Problem, Menschen wiedererkennen zu können.
Der Fachmanager traute sich nicht, seine Probleme, Ängste und Schmerzen richtig zu kommunizieren, aus Angst, Ansehen und letztlich auch seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Nach einiger Zeit wurde er jedoch von einem seiner Ärzte für arbeitsunfähig erklärt. Nachdem dieser Zustand knapp ein Jahr angehalten hatte, suchte er das Gespräch mit seinem Arbeitgeber. Dieser bot ihm an, das Arbeitsverhältnis zu beenden, was er letztlich auch annahm. Der Fachmanager entschied daraufhin, bei seinem Versicherer, der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen und psychischer Erkrankungen zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG erkannte die Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen des Fachmanagers zunächst an. Nur ein Jahr später stellte sie die Leistungen allerdings wieder ein und stützte diese Entscheidung auf ein von ihr beauftragtes neurologisch-psychiatrisches Fachgutachten. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen und psychischer Erkrankungen mehr gegeben sei. Der Fachmanager kümmerte sich daraufhin um eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung zur Wahrung seiner Interessen und mandatierte Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Jöhnke & Reichow forderten die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG mehrfach dazu auf, die Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen und psychischer Erkrankungen auch weiterhin anzuerkennen. Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG hielt jedoch fortlaufend an ihrer Leistungseinstellung fest.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erstellten daraufhin eine Klageschrift und reichten diese bei dem zuständigen Landgericht Memmingen ein. Das Gericht ordnete im Folgenden die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Im Anschluss wurde ein Termin für die Güteverhandlung bestimmt. Im Rahmen dieser Verhandlung konnte zwar noch kein Kompromiss gefunden werden. Allerdings gelang es im Verlauf der weiteren Korrespondenz, eine gütliche Einigung zu erzielen. Schlussendlich verständigten sich die Parteien darauf, dass die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG dem Fachmanager eine hohe fünfstellige Vergleichssumme zahlte.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Memmingen macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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