Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen einen Garten- und Landschaftsbauer bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Knieschmerzen und erreichen letztlich ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer.
Nach dem Eintritt einer Erkrankung konnte der Garten- und Landschaftsbauer seine Tätigkeiten aufgrund einer Schwellung im rechten Knie nur noch stark eingeschränkt ausführen. Der anhaltende Druck unterhalb der Kniescheibe sowie die Bewegungseinschränkung zwangen ihn dazu, die Arbeiten zunächst zu minimieren und schließlich gänzlich einzustellen. Ein Arztbesuch brachte erste Hinweise darauf, dass es sich nicht – wie zunächst vermutet – um eine Schleimbeutelentzündung handelte. Erst eine weiterführende Untersuchung ergab einen Innenmeniskus– und Knorpelschaden, der operativ behandelt werden musste. Bis zur geplanten Operation kühlte er das Knie regelmäßig und nahm entzündungshemmende Medikamente ein. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus begann er mit Physiotherapie und absolvierte zahlreiche Sitzungen.
Ein erster Versuch, die Arbeit wiederaufzunehmen, zeigte, dass er sich weiterhin schonen musste. Auch ein erneuter Anlauf blieb ohne Erfolg. Seine frühere Leistungsfähigkeit erreichte er nicht mehr. Trotz einer zeitgleich begonnenen Therapie zur Stabilisierung des Kniegelenks blieb seine Oberschenkelmuskulatur geschwächt. Das Tragen schwerer Lasten verursachte Schmerzen in der Gelenkkapsel. Daher konnte er nur noch leichte Arbeiten ausführen und verbrachte oft nur wenige Stunden auf der Baustelle. Die verbleibende Zeit verbrachte er im Büro. Schließlich erkannte er, dass er keine körperlich belastenden Tätigkeiten wie das Pflastern von Wegen, den Bau von Mauern oder das Pflanzen von Gehölzen mehr ausüben konnte. Aufgrund der anhaltenden gesundheitlichen Einschränkungen musste er das aktive Arbeiten auf den Baustellen endgültig einstellen.
Der Garten- und Landschaftsbauer erwog daher, bei seinem Versicherer die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit als Garten- und Landschaftsbauer zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Konzipierung dieses Leistungsantrages nahm er Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Anspruch.
Zu Beginn galt es zunächst, das vorhandene Material zusammenzutragen, das geeignet war, eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Knieschmerzen des Garten- und Landschaftsbauers hinreichend zu rechtfertigen (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Eine Berufsunfähigkeit liegt nämlich erst dann vor, wenn ein gewisser Grad der Berufsunfähigkeit (BU-Grad) erreicht wird. Konkret war es demnach notwendig, dass der Garten- und Landschaftsbauer seine in zuletzt gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit, bezüglich der zeitlichen Ausprägung nicht mehr zu mindestens 50 % bewältigen konnte (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Um dem Versicherer zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Knieschmerzen zu bewegen, wurde ein Stundenplan erstellt, der der Maßgabe der ständigen Rechtsprechung (siehe hierzu Darlegung des Berufsbildes bei Berufsunfähigkeit (OLG Dresden)) entsprach. Diesem Stundenplan konnten Art und Umfang des Berufs sowie die zeitliche Ausprägung der Beschwerden auf die Arbeit entnommen werden (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte fassten die vorbereiteten Dokumente in einem vollständig ausgefüllten Leistungsantrag zusammen. Anschließend konnte dieser an den Versicherer versendet werden.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach Beendigung des Leistungsprüfungsverfahrens teilte der Versicherer dem Garten- und Landschaftsbauer mit, dass nach seinem Dafürhalten eine Berufsunfähigkeit nicht (!) bestünde. Daher lehnte er die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Knieschmerzen zunächst ab. Nachdem der Bericht eines Arztes, der den Garten- und Landschaftsbauer zuvor behandelt hatte, eingereicht worden war, nahm der Versicherer die Leistungsprüfung wieder auf.
Sodann prüfte der Versicherer auch, eine konkrete Verweisung in Frage kam. Aus einem weiteren Gutachten konnte der Versicherer nämlich entnehmen, dass der Garten– und Landschaftsbauer inzwischen wieder einer Berufstätigkeit nachging. In Absprache mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälten gab der Garten- und Landschaftsbauer dazu eine Stellungnahme ab, in welcher er verdeutlichte, dass seine bisherige Lebensstellung durch die neue Arbeit nicht gewahrt wurde. Hierzu legte er dem Versicherer aktuelle Einkommensnachweise vor und gab an, dass er sein Arbeitspensum im Zuge der neuen Anstellung halbieren musste.
Der Versicherer ließ sich letztlich durch die vorgebrachten Argumente überzeugen und erkannte die Berufsunfähigkeit schließlich an. Gleichzeitig begann er damit, die versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Knieschmerzen an den Garten- und Landschaftsbauer auszuzahlen.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeitsrente wegen Knieschmerzen finden Sie auch hier.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.