Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erstreiten gegenüber der WWK Lebensversicherung a. G. eine Vergleichszahlung in einem Verfahren um die Berufsunfähigkeit wegen Depression.
Nachdem der Versicherungsnehmer seine Schullaufbahn mit dem Abitur erfolgreich beendet hatte, begann er ein Studium der Elektrotechnik. Dieses beendete er jedoch vorzeitig ohne einen Abschluss. Ein zweites Studium – dieses Mal der Medientechnik – brachte er diszipliniert zu Ende. In zuletzt gesunden Tagen arbeitete er als freier Produzent und Journalist bei einem Radiosender.
Der Versicherungsnehmer kümmerte sich um verschiedene Aufgaben, die für den reibungslosen Ablauf seines Arbeitsbereichs entscheidend waren. Zu Beginn bereitete er die erforderlichen Materialien vor und stellte sicher, dass alle technischen Geräte einsatzbereit waren. Er nahm an Meetings teil, um die Projektplanung und -ausführung zu koordinieren und erstellte ausführliche Dokumentationen, die den Fortschritt und die Ergebnisse seiner Arbeit festhielten.
Ein wesentlicher Bestandteil seiner täglichen Routine war es, Elemente in Softwareanwendungen zu importieren und auf die entsprechenden Anforderungen anzupassen. Der Versicherungsnehmer arbeitete außerdem mit Programmiertools, um funktionale Designlösungen zu entwickeln und die einzelnen Aspekte des Projekts zu optimieren. Dazu gehörte auch das Rendern von Multimedia-Inhalten. Darüber hinaus überwachte er stetig den Stand der Projekte. Er stellte sicher, dass alle Qualitätsstandards eingehalten wurden. Schließlich beteiligte er sich an der Planung von neuen Seminaren, um den Austausch von Wissen und Erfahrungen innerhalb des Unternehmens zu fördern. Die Vielseitigkeit seiner Aufgaben erforderte sowohl technisches Know-how als auch organisatorische Fähigkeiten.
Der Versicherungsnehmer erlitt im Laufe seiner beruflichen Laufbahn zunehmend schwere Depressionen, die seine Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigten. Aufgrund dieser psychischen Erkrankung war er nicht mehr in der Lage, seine täglichen Aufgaben wahrzunehmen. Die Symptome umfassten unter anderem Konzentrationsstörungen, ein vermindertes Selbstwertgefühl sowie Schlafprobleme, die zu einer erheblichen Einschränkung seiner beruflichen Fähigkeiten führten.
Trotz seiner Bemühungen, die Herausforderungen zu bewältigen, fand er keinen Ausweg aus seiner Situation. Der Versicherungsnehmer war häufig nicht in der Lage, Projekte abzuschließen oder sich auf neue Aufgaben zu konzentrieren, was zu einem stetigen Rückgang seiner Arbeitsleistung führte. Dies wurde auch in mehreren Gesprächen mit seinem Arbeitgeber deutlich.
Der Versicherungsnehmer traf daher die Entscheidung, einen Leistungsantrag bei seinem Versicherer, der WWK Lebensversicherung a. G., zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Damit wollte er ein Anerkenntnis seiner Berufsunfähigkeit wegen Depression erreichen.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die WWK Lebensversicherung a. G. wies den Antrag des Versicherungsnehmers jedoch zurück. Hierbei stützte sie sich auf ein Gutachten, welches angesichts der Ausprägung der Erkrankung eine Berufsunfähigkeit wegen Depression ablehnte. Der Versicherungsnehmer sei in seiner Berufsausübung lediglich zwischen 20 bis 30 Prozent beeinträchtigt. Das zur Begründung der Berufsunfähigkeit wegen Depression erforderliche Maß von 50 Prozent sei jedoch nicht überschritten. Der Versicherungsnehmer fürchtete, seine Ansprüche nicht auf eigene Faust durchsetzen zu können. Daher wandte er sich an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte machten sich zunächst mit der Sachlage vertraut. Hierbei kamen sie zu dem Schluss, dass nach ihrer Auffassung eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Depression gegeben war. Daher forderten sie die WWK Lebensversicherung a. G. auf, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente an den Versicherungsnehmer auszukehren. Dieser Aufforderung kam der Versicherer nicht nach. Es folgten weitere Stellungnahmen von beiden Seiten, bis die WWK Lebensversicherung a. G. schließlich ein Vergleichsangebot unterbreitete. Nach Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälten fand das Vergleichsangebot des Versicherers schließlich die Zustimmung des Versicherungsnehmers. Im Rahmen des Vergleiches erhielt er eine fünfstellige Geldsumme von der WWK Lebensversicherung a. G.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeit wegen Depression finden Sie hier.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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