Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen für einen Anlagenbuchhalter in einem gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Hagen um die Frage der Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose die Zahlung eines Vergleichsbetrages durch die Nürnberger Lebensversicherung AG.
Nach dem Abschluss der Fachhochschulreife absolvierte der Versicherungsnehmer eine Ausbildung zum Industriekaufmann. Anschließend leistete er zehn Monate Zivildienst in einer evangelischen Kirchengemeinde, bevor er ein Studium der Betriebswirtschaft begann. Dieses schloss er nach knapp vier Jahren erfolgreich mit einem Bachelor of Arts ab. In zuletzt gesunden Tagen arbeitete er nun als Anlagenbuchhalter bei einem traditionsreichen Konzern.
Der Anlagenbuchhalter begann seinen Arbeitstag um 6:15 Uhr mit der Prüfung eingegangener E-Mails und der Teilnahme an Besprechungen. Er kontrollierte Sachkonten, führte Buchungen durch und berücksichtigte dabei gesetzliche Vorgaben sowie Konzernrichtlinien. Zudem arbeitete er an Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen mit und korrigierte Fehlbuchungen. Weiterhin organisierte er Anlageninventuren, beriet andere Abteilungen in bilanziellen Fragen und entschied über die Behandlung von Investitionsmaßnahmen. Er prüfte Investitionsfreigaben, verdichtete Dokumenteninhalte und nahm bei Bedarf Ortsbesichtigungen vor, um sich einzelne Anlagengüter genauer anzusehen.
Abgesehen von diesen auswärtigen Terminen verrichtete der Anlagebuchhalter seine Arbeit überwiegend am Computer. Der Arbeitstag des Anlagebuchhalters endete in der Regel um 16:00 Uhr, freitags teils früher.
Der Anlagenbuchhalter, der seit vielen Jahren an Multipler Sklerose litt (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose), sah sich zunehmend mit den Herausforderungen der Erkrankung konfrontiert. Im Laufe der Jahre erlebte er mehrere Schübe, die seine Symptome erheblich verstärkten. Einer dieser Schübe führte zu einer vorübergehenden Lähmung, die seine motorischen Fähigkeiten stark einschränkte und seine berufliche Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigte. Trotz verschiedener Behandlungsansätze blieben die Beschwerden bestehen, was immer wieder zu Schwierigkeiten im Arbeitsalltag führte. Zudem beklagte er kognitive Beeinträchtigungen, ausgelöst von Konzentrationsstörungen und Gedächtnisproblemen, die es ihm fast unmöglich machten, präzise Buchungen und Analysen durchzuführen. Eine anhaltende Müdigkeit, die sich als Fatigue manifestierte, erschwerte ihm selbst die Bewältigung einfachster Aufgaben.
Nach einer weiteren Verschlechterung seines Gesundheitszustands, war der Anlagenbuchhalter nicht mehr in der Lage, seinen beruflichen Verpflichtungen nachzukommen. Daher entschloss der Anlagenbuchhalter sich dazu, bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG, einen Leistungsantrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Nürnberger Lebensversicherung AG teilte dem Anlagenbuchhalter nach Beendigung des Leistungsprüfungsverfahrens mit, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Multipler Sklerose vorläge. Diese Annahme stützte der Versicherer auf das Ergebnis eines eigens beauftragten medizinischen Gutachtens. Der Anlagenbuchhalter mandatierte daraufhin die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der weiteren Wahrnehmung seiner Interessen.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte machten sich mit der Sachlage vertraut und forderten die Nürnberger Lebensversicherung AG sodann dazu auf, die Berufsunfähigkeit wegen Multipler Sklerose des Buchhalters – und somit auch deren Leistungspflicht – anzuerkennen. Die Nürnberger Lebensversicherung AG gab allerdings an, nicht von der Ablehnung abzurücken. Nachdem ein weiterer Schriftwechsel erfolglos blieb, entschloss sich der Anlagenbuchhalter, seine Forderungen gerichtlich weiterzuverfolgen.
In Abstimmung mit dem Anlagenbuchhalter erhoben Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Klage vor dem zuständigen Landgericht Hagen. Dieses räumte den Parteien die Möglichkeit ein, die Sach- und Rechtslage im Zuge des schriftlichen Vorverfahrens darzulegen. Im Anschluss wurde ein Termin für die Güteverhandlung bestimmt. Im Rahmen dieses Termins konnte jedoch keine gütliche Einigung erreicht werden, weswegen die Parteien in die streitige Verhandlung eintraten. Es folgte eine weiterführende Beweisaufnahme bis dann doch noch ein Vergleich geschlossen werden konnte. Die Parteien einigten sich schlussendlich auf die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Hagen macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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