Nach Zusammenarbeit mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erhält eine Physiotherapeutin eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Arthrose.
Die Physiotherapeutin bemerkte eines Nachts plötzlich starke Schmerzen im rechten Daumengelenk, die sie aus dem Schlaf rissen. Trotz Schmerzmitteln verschlechterten sich die Beschwerden und breiteten sich auf den linken Daumen aus. Die Schmerzen hielten mehrere Tage an und nahmen zu. Schließlich suchte sie einen Facharzt auf, der bei ihr eine Gelenkverschleißerkrankung in beiden Daumen (Rhizarthrose) sowie Abnutzungserscheinungen in den Mittel- und Endgelenken der Finger (Arthrose) feststellte. Zudem wurde eine Entzündung der Sehnenscheiden im linken Daumen diagnostiziert – das sogenannte De-Quervain-Syndrom.
Im Frühling kamen Schmerzen im rechten Ringfinger und beiden Schultern hinzu. Ein weiterer Facharzt stellte Entzündungen der Bizepssehnen sowie ein Engpass-Syndrom (Impingement) und eine Schleimbeutelentzündung in beiden Schultern fest.
Seit der Beeinträchtigungen musste sich die Physiotherapeutin mehrfach krankschreiben lassen. Sie arbeitete fast täglich unter dem Einfluss von Schmerzmitteln und wählte ihre Patienten sorgfältig aus, abhängig von deren Anforderungen. Ihre Arbeitszeit reduzierte sie sowohl bei der Behandlung von Patienten als auch bei administrativen und raumpflegerischen Tätigkeiten, doch die Schmerzen blieben allgegenwärtig – bei der Arbeit, in der Freizeit und selbst in der Nacht.
Für den Herbst plante sie eine ACP-Therapie an beiden Daumensattelgelenken, um die Beschwerden zu lindern. Da die Schmerzen inzwischen auch in Ruhephasen deutlich spürbar waren und alltägliche Tätigkeiten wie das Öffnen von Schraubverschlüssen immer schwerer fielen, sorgte sie sich zunehmend um ihre Berufsfähigkeit. Die anhaltenden Schmerzen und die damit verbundenen Einschränkungen beeinträchtigten sie zunehmend und stellten ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage infrage.
Daher beabsichtigte die Physiotherapeutin bei ihrem Versicherer einen Leistungsantrag bzgl. der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Arthrose zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Um mögliche Fehler im Rahmen der Antragsstellung von vornherein auszuschließen, wandte sich die Physiotherapeutin an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte beschäftigten sich zunächst mit der Klärung der Frage, ob eine Berufsunfähigkeit als Physiotherapeutin vorliegend gegeben war (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit als Physiotherapeutin) und daraufhin eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Arthrose verlangt werden konnte (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen Arthrose). Sie sichteten zu diesem Zweck die von der Physiotherapeutin beigebrachten Unterlagen. Von einer Berufsunfähigkeit hätte ausgegangen werden können, wenn die Physiotherapeutin ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr nachkommen konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, welcher sich über die zeitliche Ausprägung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht länger geleistet werden können, definiert, wäre gemäß der Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bemessung erfolgt anhand der gewöhnlichen Arbeitszeit des Versicherungsnehmers (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Die Rechtsanwälte stuften den Grad der Berufsunfähigkeit als erreicht ein und erstellten gemeinsam mit der Physiotherapeutin einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Auswirkungen der Arthrose auf ihre Tätigkeit präzise abbildete (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung relevanten Umstände anzuzeigen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nachdem der Stundenplan erstellt worden war, konnten die gesammelten Dokumente gebündelt und der fertige Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte der Versicherer, die Berufsunfähigkeit der Physiotherapeutin an und begann damit, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente an die Physiotherapeutin zu zahlen.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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