Infolge eines von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begleiteten Leistungsantrags zahlt der Versicherer an einen Tiefbaufacharbeiter eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Arthrose.
Der Tiefbaufacharbeiter verspürte Anfang 2022 zunehmende Schmerzen in beiden Daumengrundgelenken, die er zunächst für eine Überlastungserscheinung hielt. Als die Beschwerden trotz Ruhe nicht nachließen, suchte er ärztlichen Rat. Nachdem bei ihm eine Arthrose diagnostiziert worden war, wurden Physiotherapie und Orthesen verordnet, die jedoch keine Besserung brachten. Eine Zweitmeinung und weitere Untersuchungen ergaben eine Subluxationsstellung der Daumengrundgelenke, weshalb eine Operation geplant wurde. Für die rechte Hand des Tiefbaufacharbeiters wurde zunächst eine Kapselrekonstruktion durchgeführt. Trotz der OP litt der Tiefbaufacharbeiter jedoch weiterhin unter Schmerzen und bereits eine leichte Belastung führte zu einem Bruch seines Daumenendgelenks.
Wegen ähnlicher Beschwerden an der linken Hand wurde dort ebenfalls eine Operation durchgeführt. Aufgrund des fortgeschrittenen Gelenkschadens konnte jedoch auch durch die Operation keine ausreichende Stabilität wiederhergestellt werden. Gleichzeitig traten Schmerzen und Einschränkungen in anderen Fingergelenken auf. Drehbewegungen wurden schmerzhaft, der Pinzettengriff war kaum mehr möglich, und es kam zu plötzlichem Kraftverlust. Selbst einfache Alltagstätigkeiten, wie das Öffnen von Gläsern, fielen dem Tiefbaufacharbeiter zunehmend schwer.
Da die beruflichen Belastungen die Arthrose weiter beschleunigten, reduzierte der Tiefbaufacharbeiter seine Arbeitszeit auf die Hälfte. Er übernahm nun nur noch leichtere Tätigkeiten, wie das Bedienen von Baumaschinen oder kleinere Hilfsarbeiten. Seine ursprünglichen Hauptaufgaben waren jedoch nicht mehr ausführbar, da sie die bereits stark geschädigten Gelenke zu sehr belastet und weitere irreversible Schäden verursacht hätten.
Daher gelangte der Tiefbaufacharbeiter zu der Überzeugung, dass es in dieser Form nicht länger weitergehen könne und entschied sich, bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer einen Leistungsantrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Um seine Erfolgsaussichten nicht durch potenzielle Fehler zu minimieren, bat er Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um fachkundige Unterstützung.
Zu Beginn galt es erstmal, das vorhandene Material zusammenzutragen, welches geeignet war, eine Berufsunfähigkeit wegen Arthrose des Tiefbaufacharbeiters hinreichend zu untermauern (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Eine Berufsunfähigkeit liegt nämlich erst dann vor, wenn ein gewisser BU-Grad erreicht wird. Konkret war es demnach notwendig, dass der Tiefbaufacharbeiters seine in zuletzt gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit, bezüglich der zeitlichen Ausprägung nicht mehr zu mindestens 50 % bewältigen konnte (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Um dem Versicherer das Vorliegen der Berufsunfähigkeit nachzuweisen, wurde ein den Maßgaben der ständigen Rechtsprechung entsprechender Stundenplan zu der beruflichen Tätigkeit des Tiefbaufacharbeiters (siehe hierzu Darlegung des Berufsbildes bei Berufsunfähigkeit (OLG Dresden)) konzipiert. Diesem Stundenplan konnte Art & Umfang des Berufs sowie die zeitliche Ausprägung der Beschwerden in Bezug auf die Arbeit entnommen werden (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte fassten die vorbereiteten Dokumente in einem vollständig ausgefüllten Leistungsantrag zusammen. Anschließend konnte dieser an den Versicherer versendet werden.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach Beendigung des Leistungsprüfungsverfahrens erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Tiefbaufacharbeiters an. Gleichzeitig begann er damit, die versicherten Berufsunfähigkeitsrenten an den Tiefbaufacharbeiter auszukehren.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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