Rechtsanwalt bei Berufsunfähigkeit für Kassel

Berufsunfähigkeit wegen Borderline? Generali Deutschland Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag an Straßenwärter in Verfahren vor dem LG Kassel

 

In einem Rechtstreit bezüglich der Berufsunfähigkeit wegen Borderline erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte vor dem Landgericht Kassel die Zahlung eines Vergleichsbetrages der Generali Lebensversicherung AG an einen Straßenwärter.

Tätigkeit als Straßenwärter

Nach dem Abschluss seiner Schullaufbahn mit einem Hauptschulabschluss absolvierte der Versicherungsnehmer eine dreijährige Ausbildung zum Straßenwärter. Anschließend leistete er seinen Wehrdienst ab und war zunächst weiterhin in seinem Ausbildungsbetrieb in der gleichen Funktion tätig. In zuletzt gesunden Tagen arbeitete er mittlerweile bei einem Unternehmen für Abfallwirtschaft.

Der Straßenwärter führte ein breites Spektrum an Tätigkeiten aus, die sowohl körperliche als auch organisatorische Anforderungen stellten. Zu seinen Hauptaufgaben gehörten die Überwachung und Betreuung von Umladestationen, einschließlich Kassiertätigkeiten sowie der Kontrolle von Eingangs- und Wegemessungen. Darüber hinaus bediente er Maschinen und Fahrzeuge wie Motorsägen, Kräne und Gabelstapler. Der Transport von Gütern mit PKWs, LKWs, Traktoren und Baumaschinen gehörte ebenfalls zu seinem Arbeitsalltag, wobei er regelmäßig längere Strecken von über 100 Kilometern zurücklegte. Während seiner Tätigkeit war er häufig körperlichen Belastungen ausgesetzt, wie dem Heben und Tragen schwerer Lasten oder dem Arbeiten unter schwierigen Wetterbedingungen wie Nässe, Kälte oder Hitze.

Seine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von 39 Stunden leistete er stets an fünf Werktagen ab, wobei regelmäßig Schichtarbeit im Zwei- oder Dreischichtsystem sowie Überstunden anfielen. Die Tätigkeit erforderte ein hohes Maß an Flexibilität, Sozialkompetenz, Konzentration und Verantwortungsbewusstsein.

Berufsunfähigkeit wegen Borderline – Persönlichkeitsstörung

Der Straßenwärter litt seit mehreren Jahren unter schweren psychischen Erkrankungen, darunter Depressionen (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Depression) und einer Borderline – Persönlichkeitsstörung. Bereits 2016 suchte er wegen Suizidgedanken medizinische Hilfe und nahm anschließend an ambulanten Therapien teil, die ihm vorübergehend Linderung brachten.

Im Jahr 2018 verschlechterte sich der Zustand des Straßenwärters so sehr, dass eine stationäre psychiatrische Behandlung notwendig wurde. Die Diagnose „Borderline“ wurde dabei bestätigt. Er berichtete über Schwierigkeiten, seine Emotionen zu kontrollieren, sowie über Probleme im Umgang mit Aggressionen. Im Folgejahr durchlief er mehrere Behandlungsmaßnahmen, darunter eine Tagesklinik und eine spezialisierte Verhaltenstherapie. Diese wurden jedoch durch hohe Belastungen un soziale Konflikte erheblich erschwert. Zudem hatte er wiederholt Mühe, sich an die Regeln der Therapie zu halten, und fühlte sich oft überfordert.

Kurz darauf nahm der Versicherungsnehmer an einer psychosomatischen Reha teil, die jedoch keine nachhaltige Verbesserung seiner Arbeitsfähigkeit bewirkte. Während dieser Zeit berichtete er weiterhin von anhaltender psychischer Anspannung, die sich auch körperlich in Symptomen wie Kopfschmerzen und Erbrechen zeigte. Er mied soziale Kontakte, hatte Schwierigkeiten mit alltäglichen Aufgaben und litt unter massiven Schlafstörungen.

Langjährige Belastungen behinderten den Genesungsprozess des Versicherungsnehmers zusätzlich erheblich, auch trotz regelmäßiger therapeutischer Unterstützung. Daher fasste der Straßenwärter den Entschluss, bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Generali Deutschland Lebensversicherung AG, die Feststellung seiner Berufsunfähigkeit wegen Borderline zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Entscheidung der Generali Deutschland Lebensversicherung AG

Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG lehnte den Leistungsantrag des Straßenwärters jedoch ab. Als Begründung führte sie auf, dass der Straßenwärter seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nach wie vor zu mehr als 50 % verrichten konnte und somit keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Borderline vorlag. Ferner habe ein vorgerichtlich vom Berufsunfähigkeitsversicherer in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben, dass der Versicherungsnehmer seine Beschwerden bewusst übertreibe. Der Straßenwärter wandte sich in daraufhin an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Verfahren gegen die Generali Deutschland Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte machten sich mit dem streitgegenständlichen Sachverhalt vertraut und forderten die Generali Deutschland Lebensversicherung AG anschließend abermals zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Borderline auf. Als der Versicherer die Anerkennung der Berufsunfähigkeit als Straßenwärter erneut verweigerte, war nunmehr die Erhebung einer Klage geboten.

Nachdem das zuständige Landgericht Kassel die Klage erhalten hatte, bot es den Parteien die Gelegenheit, die Sach- und Rechtslage im Rahmen eines schriftlichen Vorverfahrens zu erörtern. Im Anschluss an das schriftliche Vorverfahren ergingen die Ladungen für den ersten Gerichtstermin. Im Rahmen der Güteverhandlung und der daran unmittelbar anknüpfenden mündlichen Verhandlung konnten die Parteien zunächst keine Einigung erzielen. Es folgte eine Beweisaufnahme, in der weitere fachärztliche Gutachten gefordert wurden, bis schließlich doch noch ein Kompromiss gefunden werden konnte. Demnach verpflichtete sich die Generali Deutschland Lebensversicherung AG, einen sechsstelligen Betrag an den Straßenwärter zu zahlen.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Kassel macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

Zum Anwaltsprofil

Rechtsanwalt erreicht Vergleichszahlung in Streit um Berufsunfähigkeit wegen Borderline eines Straßenwärters!

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.