INTER Krankenversicherung AG zur Leistung aus der Pflegetagegeldversicherung an verwitwete Ehefrau verurteilt (LG Hannover)

In einem von der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begleiteten Verfahren verurteilte das Landgericht Hannover die INTER Krankenversicherung AG zur Erbringung von Leistungen aus einer Pflegetagegeldversicherung (LG Hannover, Urt. v. 10.02.2025 – Az.: 2 O 268/23).

Vorwurf der Anzeigepflichtverletzung

Der Versicherungsnehmer füllte am 23.12.2021 einen Antrag auf Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung bei der INTER Krankenversicherung AG aus. Die Fragen der INTER Krankenversicherung AG nach bestehenden Vorerkrankungen verneinte der Versicherungsnehmer dabei. Den Antrag reichte er schließlich an seinen Versicherungsmakler weiter. Dieser sollte den Antrag sodann bei der INTER Krankenversicherung AG einreichen. Einige Tage später erhielt der Versicherungsnehmer sodann den Versicherungsschein.

Bei dem Versicherungsnehmer wurde 2022 sodann ein Karzinom diagnostiziert und er wurde infolgedessen pflegebedürftig. Er machte daraufhin Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung geltend. Die INTER Krankenversicherung AG lehnte die Erbringung von Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung jedoch ab und erklärte die Anfechtung des Versicherungsvertrages.

Im Rahmen der Anfechtung des Versicherungsvertrages warf die INTER Krankenversicherung AG dem Versicherungsnehmer vor gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen zu haben. Konkret soll er die Fragen nach bestehenden Vorerkrankungen im Antragsformular der INTER Krankenversicherung AG falsch beantwortet haben.

Die INTER Krankenversicherung AG verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass ihr ein Versicherungsantrag vom 23.12.2021 überhaupt nicht vorläge. Ihr selbst läge lediglich ein Versicherungsantrag vom 27.12.2021 vor, in welchem eine Frage zu bestehenden Lungenerkrankungen unbeantwortet geblieben sei. Daraufhin habe die INTER Krankenversicherung AG nochmals beim Versicherungsmakler nachgefragt und anschließend am 20.01.2022 die Rückmeldung erhalten, dass auch die entsprechenden Lungenerkrankungen nicht bestünden. Tatsächlich sei der Versicherungsnehmer jedoch bereits im Januar 2022 in einer ärztlichen Behandlung gewesen.

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und bat um rechtliche Unterstützung. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte prüften zunächst die vorliegenden Unterlagen und forderten die INTER Krankenversicherung AG sodann zur Erbringung der versicherten Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung. Die außergerichtliche Leistungsaufforderung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wies die INTER Krankenversicherung AG jedoch zurück.

Im Oktober 2023 verstarb der Versicherungsnehmer sodann. Er wurde sodann von seiner Ehefrau als Alleinerbin beerbt. Für die verwitwete Ehefrau des Versicherungsnehmers hatten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte anschließend die versicherten Pflegeleistungen, die bis zum Tod des Versicherungsnehmers aufgelaufen waren, vor dem örtlich zuständigen Landgericht Hannover gerichtlich geltend zu machen.

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LG Hannover verurteilt INTER Krankenversicherung AG

Nach erfolgter Klageeinreichung ordnete das Landgericht Hannover zunächst die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Beide Parteien hatten dabei die Gelegenheit den Sachverhalt aus ihrer eigenen Perspektive dem Gericht zu schildern.

Anschließend erfolgte die Ladung zur mündlichen Verhandlung. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung erfolgte auch eine Beweisaufnahme. Es wurde dabei die Ärztin vernommen, welche den Versicherungsnehmer im Frühjahr 2022 behandelt hatte.

Am Ende der Beweisaufnahme kam das Landgericht Hannover zu der Überzeugung, dass eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers nicht vorgelegen habe. Das Landgericht Hannover verurteilte die INTER Krankenversicherung AG daher wie von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte beantragt zur Leistung aus der Pflegetagegeldversicherung an die verwitwete Ehefrau.

Fazit

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte freuen sich über das Urteil des Landgerichts Hannover. Das Urteil zeigt wieder einmal, dass nicht jede Anfechtung des Versicherungsvertrages wirksam ist. Es kann sich durchaus lohnen, den konkreten Sachverhalt nochmals genauer zu beleuchten und ggf. rechtlich durch einen im Versicherungsrecht versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Gerne stehen hierfür auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zur Verfügung.

Zum Autor: Rechtsanwalt Jens Reichow

Rechtsanwalt Reichow ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Er betreut vor Allem Verfahren im Versicherungsrecht, zur Haftung von Versicherungsvermittlern und Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie unter folgendem Anwaltsprofil:

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Rechtsanwalt Jens Reichow erreicht Verurteilung der INTER Krankenversicherung AG in Streit um Pflegetagegeld durch LG Hannover.

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