Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)

IT-Consultant erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Multipler Sklerose (MS)

In einem Leistungsfall bezüglich der Berufsunfähigkeit eines IT-Consultant unterstützten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte den Versicherungsnehmer bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Multipler Sklerose und erreichen ein Leistungsanerkenntnis des Versicherers.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Multipler Sklerose?

Als der IT-Consultant eine rapide Verschlechterung seines Gesundheitszustands bemerkte, begab er sich in ärztliche Betreuung. Hierbei wurde ihm eine Multipler Sklerose (MS) diagnostiziert. Infolgedessen entwickelte er eine starke Erschöpfung, die sich mit der Zeit verstärkte. Trotz einer sechs Wochen langen Reha-Maßnahme verschlechterte sich sein Zustand weiter, und er begann, kognitive Beeinträchtigungen wie zunehmende Vergesslichkeit und Konzentrationsstörungen zu registrieren. Der IT-Consultant konnte keine Gesprächsinhalte mehr richtig aufnehmen oder wiedergeben. Er fühlte sich zunehmend unsicher und überfordert, weshalb er bei wichtigen Terminen wie Arzt- und Bankbesuchen auf die Unterstützung seiner Schwester angewiesen war. Um alltägliche Aufgaben zu bewältigen, musste er sich alles notieren, da er die Sachverhalte oft nicht mehr verstehen oder behalten konnte. Dazu kam eine starke Fatigue, die ihm bei geistigen und physischen Anstrengungen enorme Erschöpfung bereitete und bis zu mehreren Tagen andauerte.

Zusätzlich klagte der IT-Consultant über plötzlich auftretende Stuhlganginkontinenz (siehe auch: Berufsunfähigkeit wegen Inkontinenz), die seine Lebensqualität noch mehr einschränkte. Die ständige Angst, dass dies erneut passieren könnte, belastete ihn psychisch sehr. Diese umfassenden Beschwerden machten es ihm unmöglich, weiterzuarbeiten, sodass er eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Multipler Sklerose bei seinem Versicherer beantragen wollte (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Er entschloss sich dazu, bei der Erstellung des Leistungsantrages auf die Expertise von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zurückzugreifen.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte beschäftigten sich zunächst mit der Klärung der Frage, ob eine Berufsunfähigkeit als IT-Consultant vorliegend gegeben war (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit als IT-Berater) und daraufhin eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Multipler Sklerose verlangt werden konnte (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose). Sie sichteten zu diesem Zweck die von dem IT-Consultant beigebrachten Unterlagen. Von einer Berufsunfähigkeit hätte ausgegangen werden können, wenn der IT-Consultant seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr nachkommen konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, welcher sich über die zeitliche Ausprägung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht länger geleistet werden können, definiert, wäre gemäß der Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bemessung erfolgt anhand der gewöhnlichen Arbeitszeit des Versicherungsnehmers (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Die Rechtsanwälte stuften den Grad der Berufsunfähigkeit als erreicht ein und erstellten gemeinsam mit dem IT-Consultant einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Auswirkungen der Multiplen Sklerose auf seine Tätigkeit präzise abbildete (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung relevanten Umstände anzuzeigen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nachdem der Stundenplan erstellt worden war, konnten die gesammelten Dokumente gebündelt und der fertige Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte der Versicherer, die Berufsunfähigkeit des IT-Consultant an und begann damit, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente wegen Multipler Sklerose an den IT-Consultant zu zahlen.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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