Berufsunfähigkeit als Straßenwärter – Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Als Straßenwärter ist man grundsätzlich dafür zuständig die Straßen und dazugehörigen Einrichtungen zu pflegen, Instand zu halten und möglichst sicher zu gestalten. Aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit kann es jedoch sein, dass man seiner Tätigkeit nicht mehr nachkommen kann und es zu einer Berufsunfähigkeit als Straßenwärter kommt.

Wann ist man als Straßenwärter berufsunfähig?

Hat man als Straßenwärter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, kommt es zunächst darauf an, wie der Versicherungsfall konkret definiert ist. Die Versicherungsbedingungen, welche im Zuge des Vertragsschlusses vereinbart wurden, geben hierüber regelmäßig Aufschluss.

Die Versicherungsbedingungen normieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” Ob Sie als Straßenwärter berufsunfähig geworden sind, orientiert sich folglich danach, welche Auswirkung Ihre Erkrankung auf Ihre Tätigkeit als Straßenwärter hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Dabei stellt sich die Frage, ob Sie als Straßenwärter gewisse Teiltätigkeiten Ihres Berufes nicht mehr verrichten können und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann eine Berufsunfähigkeit als Straßenwärter gleichwohl vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für die Tätigkeit maßgeblich sind.

Eine allgemeine Aussage, wann bei einem Straßenwärter von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit auszugehen ist, kann demnach nicht getroffen werden. Es kommt letztlich auf das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die konkret ausgeübten Tätigkeiten an.

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Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

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Berufsalltag als Straßenwärter

Straßenwärter kümmern sich um Straßen, Autobahnen, Brücken, Parkplätze, als auch um dazugehörige Grünflächen oder Straßenschilder und Straßenmarkierungen. Gefahrenquellen wie Schlaglöcher oder verblasste Fahrbahnmarkierungen werden von Straßenwärtern behoben. Außerdem säubern sie Fahrbahnen, Verkehrsschilder und Straßenentwässerungseinrichtungen. Zusätzlich kümmern sie sich auch um das Fällen von Bäumen, das Mähen von Grünflächen und den Winterdienst, wenn diese die Straßen beziehungsweise den Verkehr blockieren. Auch das Aufstellen von Verkehrsschildern und die Absicherung von Baustellen oder Gefahrenstellen fällt in den Tätigkeitsbereich eines Straßenwärters.

Die Tätigkeit als Straßenwärter ist oftmals körperlich sehr anstrengend. Außerdem lastet auf den Straßenwärtern auch eine Verantwortung, für ihre eigene Sicherheit sowie für die Sicherheit ihrer Kollegen und der übrigen Verkehrsteilnehmer.  Wird die Tätigkeit als Straßenwärter unsachgemäß ausgeführt, kann es zu schweren Unfällen im Straßenverkehr kommen.

Berufsbedingt kann es durch die starke körperliche Arbeit und die Verantwortung zu einer Berufsunfähigkeit als Straßenwärter kommen. Durch unkonzentrierte Arbeit kann es dazu kommen, dass Straßenwärter ihr eigenes Leben oder das Leben anderer Personen gefährden. Bei Arbeiten mit potenziell gefährlichen Werkzeugen, wie z.B. Kettensägen, kann es zu Unfällen kommen. Da Straßenwärter ihrer Tätigkeit meist bei laufendem Verkehr wahrnehmen, stellen unachtsame Verkehrsteilnehmer ein weiteres Risiko dar, durch die es zu schweren Unfällen kommen kann (siehe auch Berufsunfähigkeit nach Unfall). Durch die körperliche Arbeit kann es zudem zu Rückenschmerzen (siehe Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen), Knieschmerzen (siehe Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen) oder anderweitigen orthopädischen Erkrankungen (hierzu Berufsunfähigkeit wegen orthopädischer Erkrankungen) kommen. Ebenso können Straßenwärter von allgemeinen Krankheiten betroffen sein, die keinen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit haben, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeit wegen Krebs.

Sollten Sie aufgrund von Krankheiten oder Gebrechen erwägen, eine Berufsunfähigkeit als Straßenwärter zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Straßenwärter, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Straßenwärter in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Straßenwärter auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit als Straßenwärter erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit als Straßenwärter durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft Versicherten

Straßenwärter erhält Vergleichsbetrag in Streit um Berufsunfähigkeit vor dem LG Hildesheim mit der VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover

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Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht vor dem LG Kassel die Zahlung eines Vergleichsbetrages an Straßenwärter.

Berufsunfähigkeit wegen Borderline? Generali Deutschland Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag an Straßenwärter in Verfahren vor dem LG Kassel

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch Angehörige anderer Berufsgruppen haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Zu unseren Gegnern zählten dabei viele namhafte Versicherer (siehe hierzu Gegnerliste). Dazu waren wir deutschlandweit auch bereits vor verschiedenen Gerichten tätig (siehe hierzu Gerichtsorte). Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Welche Krankheit haben Sie?

Einige Krankheiten sind so schwerwiegend, dass sie berufsübergreifend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit führen können. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben daher Betroffene einzelner, besonders schwerwiegender Krankheiten bereits vertreten und eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit oder aber zumindest eine Vergleichszahlung erstreiten können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der Verfahrens unserer Kanzlei zusammengefasst nach einzelnen Krankheiten:

 

Unsere Experten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit als Straßenwärter.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt Straßenwärter nach der Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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