Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen eine Studentin bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeit durch Post-Covid und erreichen letztlich ein Anerkenntnis durch den Versicherer.
Nach einer Infektion mit Covid-19 im April 2022 entwickelte die Studentin ein schweres Post-Covid-Syndrom, das ihren Gesundheitszustand erheblich beeinträchtigte. Obwohl sie dreimal gegen das Virus geimpft worden war, litt sie unter zahlreichen Symptomen wie anhaltendem Druck auf der Brust, starkem Husten und einer zunehmenden Erschöpfung, die sich im Verlauf der Zeit immer weiter verschlimmerten. Auch Herzrasen, Schwindel und Schwäche begleiteten sie im Alltag und führten dazu, dass selbst einfache Tätigkeiten immer schwieriger wurden.
Ärztliche Untersuchungen bestätigten eine langanhaltende Belastung ihres Körpers durch die Infektion sowie fortwährende Entzündungsprozesse. Trotz Bemühungen, ihren Alltag und ihre Arbeit anzupassen – etwa durch eine Reduzierung der beruflichen Belastung – verschlechterte sich ihr Zustand rapide. Schließlich war die Studentin weder in der Lage, längere Zeit an ihrem Schreibtisch zu sitzen, noch konnte sie geistig fordernde Tätigkeiten über eine Dauer von 15 Minuten hinaus ausüben.
Bis September 2023 arbeitete sie in Teilzeit, musste jedoch ihren Job aufgeben, da die fortschreitenden Symptome sie immer stärker einschränkten. Auch ihr Masterstudium musste die Studentin schließlich abbrechen, da selbst kleine geistige oder körperliche Anstrengungen ihren Zustand verschlechterten. Seit Anfang 2024 war sie nahezu vollständig ans Bett gebunden und auf Hilfe im Alltag angewiesen. Der Studentin entschied sicher daher, bei ihrem Versicherer einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit durch Post Covid zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Um bei der Antragsstellung keine Fehler zu riskieren, wandte sie sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Zu Beginn galt es erstmal, das vorhandene Material zusammenzutragen, welches geeignet war, eine Berufsunfähigkeit durch Post-Covid der Studentin hinreichend zu untermauern (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Eine Berufsunfähigkeit liegt nämlich erst dann vor, wenn ein gewisser BU-Grad erreicht wird. Konkret war es demnach notwendig, dass die Studentin ihr Studium sowie die in zuletzt gesunden Tagen konkret ausgeübte Nebentätigkeit, bezüglich der zeitlichen Ausprägung nicht mehr zu mindestens 50 % bewältigen konnte (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Um dem Versicherer das Vorliegen der Berufsunfähigkeit durch Post-Covid nachzuweisen, wurden gleich zwei den Maßgaben der ständigen Rechtsprechung entsprechenden Stundenpläne – zu dem Studium und zu der Nebentätigkeit (siehe hierzu Darlegung des Berufsbildes bei Berufsunfähigkeit (OLG Dresden)) – konzipiert. Diesen Stundenplänen konnten Art & Umfang des Studiums/des Nebenjobs sowie die zeitliche Ausprägung der Beschwerden in Bezug auf das Studium/die Arbeit, entnommen werden (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte fassten die vorbereiteten Dokumente in einem vollständig ausgefüllten Leistungsantrag zusammen. Anschließend konnte dieser an den Versicherer versendet werden. Nach Beendigung des Leistungsprüfungsverfahrens teilte der Versicherer der Studentin die Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch Post-Covid mit. Gleichzeitig begann er damit, die versicherten Berufsunfähigkeitsrenten an die Studentin auszukehren.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeit durch Post-Covid finden Sie hier.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.