Nachdem die ERGO Lebensversicherung AG die Berufsunfähigkeit wegen Coxarthrose eines Gas-Wasserinstallateurs zunächst abgelehnt hatte, gelingt es Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte doch noch, ein Anerkenntnis durch den Versicherer zu erwirken.
Nach der Beendigung seiner Schullaufbahn absolvierte der Versicherungsnehmer eine Ausbildung zum Gas-Wasserinstallateur. In diesem Beruf war er 28 Jahre lang tätig und arbeitete auch in zuletzt gesunden Tagen weiterhin in der gleichen Branche. Seine wöchentliche Arbeitszeit betrug insgesamt 38 Stunden, wobei er von Montag bis Donnerstag jeweils 8,25 Stunden und am Freitag 5 Stunden beschäftigt war.
Ein gewöhnlicher Arbeitstag des Gas- und Wasserinstallateurs begann mit der Fahrt zur Firma, wo zunächst eine Besprechung zu den Tagesaufträgen erfolgte. Im Anschluss daran stellte er das notwendige Material zusammen, belud sein Fahrzeug und begab sich auf den Weg zum ersten Kunden. Vor Ort angekommen machte er sich zunächst mit der Sachlage vertraut und widmete sich anschließend der Auftragserledigung. Typische Aufgaben bestanden aus der Installation, Wartung und Reparatur von Gas- und Wasserversorgungsanlagen. Dazu gehörten der Einbau von Rohrleitungen, Heizungsanlagen, Warmwasserbereitern und Sanitärinstallationen. Nachdem der Gas- und Wasserinstallateur seine Arbeit beim letzten Kunden verrichtet hatte, kehrte er zu seiner Firma zurück, entlud das Auto und konnte sich sodann gegen 16:30 Uhr in den Feierabend begeben.
Der Gas- und Wasserinstallateur klagte seit etwa fünf Jahren über Schmerzen im rechten Hüftgelenk. Einige Zeit später kam ein hinkendes Gangbild hinzu. Diese Beschwerden sorgten dafür, dass er maximal 30 Minuten am Stück gehen konnte, wobei er selbst bei geringeren Distanzen unentwegt Schmerzen verspürte. Auch insgesamt zeigte sich eine starke Bewegungseinschränkung, sodass ihm sogar das Be- und Entkleiden Probleme bereitete. Seinen Beruf als Gas- und Wasserinstallateur, der regelmäßig auch Bodenarbeiten in kniender Haltung beinhaltete, konnte er nicht mehr vernünftig ausüben.
Der Gas- und Wasserinstallateur suchte daraufhin ein Zentrum für orthopädische Chirurgie auf, um seine Symptome von einem Experten untersuchen zu lassen. Der behandelnde Arzt konnte tatsächlich die Beobachtungen des Gas- und Wasserinstallateurs weitgehend bestätigen. Unter anderem erkannte er nämlich ein auf ebener Erde rechtshinkendes Gangbild und einen Beckenschiefstand, der auf einer Längendifferenz des rechten Beines um 5 Millimeter zurückzuführen war. Eine daran anknüpfende Röntgenuntersuchung zeigte eine fortgeschrittene Coxarthrose.
Der Gelenkspalt, der normalerweise den Oberschenkelknochen von der Hüftpfanne trennt, war komplett verschwunden, was auf einen starken Verschleiß hinwies. Es waren große knöcherne Wucherungen (Osteophyten) an der Hüftpfanne sowie am Übergang vom Oberschenkelkopf zum Schenkelhals zu sehen. Die Hüftpfanne war zudem unregelmäßig geformt, und der Oberschenkelhals stand steiler als normal. Im Oberschenkelkopf gab es deutliche Verdichtungen des Knochens und Zysten. Auf der linken Seite zeigte sich eine beginnende Arthrose mit einer leichten Verengung des Gelenkspalts, vor allem im unteren Bereich, sowie eine ähnliche Fehlstellung der Hüftpfanne wie rechts.
Schließlich sprach der Arzt unterschiedliche Therapieempfehlungen aus, wie der Gas- und Wasserinstallateur möglicherweise seine Schmerzen lindern könnte. Trotz Umsetzung der Vorschläge konnte er seine Arbeitskraft jedoch nicht wiedererlangen, weswegen er den Entschluss fasste, bei seinem Versicherer, der ERGO Lebensversicherung AG, einen Leistungsantrag zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die ERGO Lebensversicherung AG teilte dem Gas- und Wasserinstallateur allerdings mit, eine Berufsunfähigkeit wegen Coxarthrose nicht anzuerkennen. Seine Entscheidung begründete der Versicherer damit, dass er bislang keine hinreichenden ärztlichen Unterlagen zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit als Gas- und Wasserinstallateur erhalten habe. Daher fehle es am zwingend erforderlichen medizinischen Nachweis der Berufsunfähigkeit wegen Coxarthrose. Der Gas- und Wasserinstallateur wollte es nicht dabei bewenden lassen und zog sodann die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte ins Vertrauen.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verschafften sich zunächst einen Überblick über den streitgegenständlichen Sachverhalt, indem sie sämtliche relevanten Unterlagen begutachteten. Als sie sich selbst von dem Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Coxarthrose überzeugt hatten, forderten sie die ERGO Lebensversicherung AG mit einer schriftlichen Stellungnahme auf, ihrer Leistungspflicht nachzukommen. Nachdem der Versicherer zunächst erklärte, an seinem ursprünglichen Entschluss festzuhalten, konnten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte den Versicherer im Wege der weiteren Korrespondenz dann doch vom Vorliegen einer Berufsunfähigkeit wegen Coxarthrose überzeugen. Demnach erkannte die ERGO Lebensversicherung AG die Berufsunfähigkeit wegen Coxarthrose des Gas- und Wasserinstallateurs an und begann damit, die versicherten Berufsunfähigkeitsrenten auszuzahlen.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeit wegen Coxarthrose finden Sie hier.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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