In einem von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begleiteten Leistungsverfahren bezüglich der Berufsunfähigkeit wegen Multipler Sklerose erhält ein wissenschaftlicher Mitarbeiter eine Berufsunfähigkeitsrente.
Im Herbst 2017 wurde bei dem wissenschaftlichen Mitarbeiter die Diagnose einer primär progredienten Multiplen Sklerose gestellt, welche trotz intensiver medizinischer Behandlung zu einer schleichenden Verschlechterung seines Zustands führte. In den ersten Jahren nach der Diagnose waren die Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit noch gering, doch ab 2019 wurden zunehmend Einschränkungen spürbar.
Der Arbeitsalltag des wissenschaftlichen Mitarbeiters umfasste regelmäßige Meetings, Seminare und die Durchführung von Experimenten, die sowohl hohe Konzentration als auch feinmotorische Fähigkeiten und physische Belastbarkeit erforderten. Im Labor mussten unter anderem Geräte gewartet, Materialien vorbereitet und experimentelle Protokolle gewissenhaft eingehalten werden. Die körperlichen Einschränkungen machten diese Aufgaben immer schwieriger, vor allem durch die zunehmende Schwäche der Muskulatur, besonders im linken Arm, und die reduzierte Geh- und Stehfähigkeit.
Mit fortschreitender Erkrankung nahmen die Beschwerden zu: Stürze, bedingt durch die zunehmende Gehschwäche, führten zu Verletzungen wie einem Oberschenkelbruch und Kopfverletzungen. Bereits 2021 war der wissenschaftliche Mitarbeiter auf Hilfsmittel wie einem Gehstock oder Rollator angewiesen. Eines Tages verunglückte der wissenschaftliche Mitarbeiter bei einem Sturz so schwer, dass er sich einen Mittelfußbruch zuzog und ein Schädelhirntrauma erlitt. Darauf folgten ein längerer stationärer Aufenthalt und intensive Rehabilitationsmaßnahme. Der Gesundheitszustand des wissenschaftlichen Mitarbeiters konnte allerdings nicht nachhaltig verbessert werden, weswegen er fortan sogar auf einen Rollstuhl angewiesen war. Eine selbstständige Lebensführung war ab diesem Moment nicht mehr möglich und seine soziale Teilhabe am Leben erheblich begrenzt.
Der wissenschaftliche Mitarbeiter war dauerhaft arbeitsunfähig geschrieben und fasste daher den Entschluss, bei seinem Versicherer einen Leistungsantrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Er kontaktierte Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, um in diesem Verfahren nicht auf sich allein gestellt zu sein.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte beschäftigten sich zunächst mit der Klärung der Frage, ob eine Berufsunfähigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter wegen Multipler Sklerose vorliegend gegeben war (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose). Sie sichteten zu diesem Zweck die von dem wissenschaftlichen Mitarbeiter beigebrachten Unterlagen. Von einer Berufsunfähigkeit hätte ausgegangen werden können, wenn der wissenschaftliche Mitarbeiter seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr nachkommen konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, welcher sich über die zeitliche Ausprägung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht länger geleistet werden können, definiert, wäre gemäß der Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bemessung erfolgt anhand der gewöhnlichen Arbeitszeit des Versicherungsnehmers (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Die Rechtsanwälte stuften den Grad der Berufsunfähigkeit als erreicht ein und erstellten gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Mitarbeiter einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Auswirkungen der Multiplen Sklerose auf seine Tätigkeit präzise abbildete (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung relevanten Umstände anzuzeigen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nachdem der Stundenplan erstellt worden war, konnten die gesammelten Dokumente gebündelt und der fertige Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte der Versicherer, die Berufsunfähigkeit wegen Multipler Sklerose des wissenschaftlichen Mitarbeiters an und er begann damit, entsprechende Berufsunfähigkeitsrente an den wissenschaftlichen Mitarbeiter zu zahlen.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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