Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen die Erweiterung des Anerkenntnisses einer Berufsunfähigkeit wegen Splenomegalie eines Berufskraftfahrers durch die neue Leben Lebensversicherung AG.
Nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Schullaufbahn mit der mittleren Reife leistete der Versicherungsnehmer zunächst seinen Wehrdienst mit freiwilliger Verlängerung. Anschließend absolvierte er eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer. In zuletzt gesunden Tagen war er nach wie vor als Berufskraftfahrer beschäftigt.
Der Berufskraftfahrer arbeitete regelmäßig von 6 bis 17 Uhr. Ein typischer Arbeitstag begann mit der Inspektion des LKWs, um sicherzustellen, dass keine Mängel die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigten und die Betriebssicherheit gewährleistet war. Anschließend folgte der Hauptteil der Arbeit: das Abarbeiten der Touren. Je nach Auftragsart mussten unterschiedliche Containergrößen aus dem Lager auf den LKW verladen werden. Danach ging es zum Zielort, wobei es aufgrund der Verkehrslage häufig zu Abweichungen zwischen der geplanten und der tatsächlichen Ankunftszeit kam. Daher stand der Berufskraftfahrer oft in Kontakt mit seinen Kunden, um sie über Änderungen oder Verzögerungen zu informieren. Am Zielort angekommen, wurden die Container mit der Ware abgeladen und, falls notwendig, Container mit zu holender Ware aufgeladen. Nach Abschluss der letzten Tour parkte der Berufskraftfahrer den LKW auf dem vorgesehenen Abstellplatz und reinigte das Fahrzeug von Verschmutzungen.
Beim Berufskraftfahrer wurde während einer stationären Behandlung eine Vergrößerung der Milz (Splenomegalie) diagnostiziert, ohne dass eine Grunderkrankung gefunden werden konnte. Im Verlauf traten immer wieder Schmerzen auf, und der Berufskraftfahrer verspürte eine deutliche Leistungsminderung. Darüber hinaus vergrößerte sich seine Milz weiter, was bereits zweimal zu einer schweren Thrombozytopenie geführt hatte. Aufgrund dieser fortschreitenden Symptome wurde der Berufskraftfahrer im September 2020 krankgeschrieben.
Um die Ursache seiner Beschwerden zu klären, wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt, die schließlich die Diagnose CVID (Variables Immundefektsyndrom) ergaben. Diese Erkrankung führte in Kombination mit der vergrößerten Milz, einer erhöhten Infektionsanfälligkeit und allgemeiner Leistungsschwäche zu einer andauernden Arbeitsunfähigkeit. Seit der Diagnose war der Berufskraftfahrer krankgeschrieben, da das Risiko bestand, dass seine Milz aufgrund ihrer Vergrößerung reißen könnte. Wäre dies geschehen oder wäre seine Milz entfernt worden, hätte dies sein Immunsystem weiter geschwächt. Aus diesem Grund rieten seine Ärzte dringend davon ab, weiterhin zu arbeiten. Darüber hinaus wurde das Verletzungsrisiko sowohl im Straßenverkehr als auch auf Baustellen als zu hoch eingeschätzt, weshalb er weiterhin krankgeschrieben blieb. Der Berufskraftfahrer entschied infolgedessen, bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der neue Leben Lebensversicherung AG, einen Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Er war der Ansicht, es bestehe seinerseits eine Berufsunfähigkeit als Berufskraftfahrer.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Kurz nachdem der Berufskraftfahrer seinen Leistungsantrag eingereicht hatte, teilte die neue Leben Lebensversicherung AG dem Berufskraftfahrer das Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit wegen Splenomegalie mit. Zwar freute sich der Berufskraftfahrer über das Anerkenntnis, war jedoch mit der Entscheidung nicht ganz einverstanden. Der Versicherer erkannte die Berufsunfähigkeit wegen Splenomegalie nämlich nur für einen begrenzten Zeitraum zurück an. Der Berufskraftfahrer war jedoch der Ansicht bereits schon viel länger berufsunfähig zu sein.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten die neue Leben Lebensversicherung AG daher in einer schriftlichen Stellungnahme auf, die Leistungspflicht bereits ab einem früheren Zeitpunkt anzuerkennen. Sie begründeten dies damit, dass die Berufsunfähigkeit wegen Splenomegalie ihrer Meinung nach schon viel früher eingetreten war. Letztlich ließ sich die neue Leben Lebensversicherung AG von den Argumenten von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und erkannte die Berufsunfähigkeit wegen Splenomegalie zu einem ca. 2 Jahre früheren Zeitraum rückwirkend an.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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