Berufsunfähigkeit als Manager

Berufsunfähigkeit als Manager

Als Manager ist man leitender Angestellter eines Unternehmens, meist mit einem umfassenden Verantwortungsbereich für eine bestimmte Abteilung. Konkrete Aufgaben eines Managers sind Organisation, Planung, Zielsetzung, Delegation, Koordination und Kontrolle. Darüber hinaus übernehmen Manager oftmals auch Aufgaben wie Mitarbeiterbewertung, Konfliktlösung und andere wichtige Entscheidungen. Aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit kann es sein, dass man seiner Tätigkeit nicht mehr nachkommen kann und es zu einer Berufsunfähigkeit als Manager kommt.

Wann ist man als Manager berufsunfähig?

Hat man als Manager eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, ist zunächst zu prüfen, wie der Versicherungsfall konkret definiert ist. Die Versicherungsbedingungen, welche im Zuge des Vertragsschlusses vereinbart wurden, geben hierüber regelmäßig Aufschluss.

Die Versicherungsbedingungen normieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” Ob Sie als Manager berufsunfähig geworden sind, orientiert sich folglich danach, welche Auswirkung Ihre Erkrankung auf Ihre Tätigkeit als Manager hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Dabei stellt sich die Frage, ob Sie als Manager gewisse Teiltätigkeiten Ihres Berufes nicht mehr verrichten können und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann eine Berufsunfähigkeit als Manager gleichwohl vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für die Tätigkeit maßgeblich sind.

Eine allgemeine Aussage, wann bei einem Manager von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit auszugehen ist, kann demnach nicht getroffen werden. Es kommt letztlich auf das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die konkret ausgeübten Tätigkeiten an.

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Berufsalltag als Manager

Der Tätigkeitsbereich eines Managers umfasst grob alles, was die Effektivität und Effizienz seines Verantwortungsbereichs sicherstellen. Um dies sicherzustellen, müssen Manager eine starke Führungskraft sein und ein gutes Verständnis für die Bedürfnisse und Anforderungen des Unternehmens und der Mitarbeiter haben. Zusätzlich dazu sollte er jedoch auch ein tiefes Verständnis für die Branche und das Fachgebiet selbst haben.

Auf einem Manager lastet je nach Größe des Verantwortungsbereich oftmals viel Verantwortung, weshalb die Tätigkeit eine hohe Belastbarkeit verlangt. Besonders Entscheidungen in den Bereichen Personal, Unternehmensziele oder Finanzen können eine große Auswirkung sowohl positiv als auch negativ haben. Lasten diese Entscheidungen lediglich auf einer Person, kann dies Stress oder andere Reaktionen bei dem Manager auslösen.

Berufsbedingt kann es als Manager durch den hohen Grad an Verantwortung zu einer Berufsunfähigkeit wegen psychischen Erkrankungen kommen. Je nach Unternehmen sind die Verantwortungsbereiche unterschiedlich groß oder auch unter mehreren Personen aufgeteilt. Vor allem wenn ein einzelner Manager einen besonders großen Verantwortungsbereich hat, kann es schnell zu Erkrankungen wie Depressionen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression), Burn-out (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Burn-out), Migräne (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Migräne) oder Angststörungen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit bei Angststörung) kommen, welche zu einer Berufsunfähigkeit als Manager führen können. Ebenso können Manager von allgemeinen Krankheiten betroffen sein, die keinen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit haben, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeit wegen Krebs.

Sollten Sie aufgrund von Krankheiten oder Gebrechen erwägen, eine Berufsunfähigkeit als Manager zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Manager, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Manager in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Manager auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit als Manager erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit als Manager durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch Angehörige anderer Berufsgruppen haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit als Manager.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt Manager nach der Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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