Berufsunfähigkeit als Justizvollzugsbeamter

Justizvollzugsbeamter erhält Berufsunfähigkeitsrente

Ein Justizvollzugsbeamter erhält nach einem von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälten begleiteten Leistungsantrag eine Berufsunfähigkeitsrente.

Justizvollzugsbeamter wird in den Ruhestand versetzt

Der Justizvollzugsbeamte hatte zu Beginn seines Berufslebens mit einer Vielzahl von Herausforderungen zu kämpfen. Schon früh erlebte er Übergriffe von Inhaftierten, sowohl untereinander als auch gegen Kollegen, die sich als psychische Belastungen herausstellten. Besonders prägend war für den Justizvollzugsbeamten eine Situation, in der er selbst Opfer eines Angriffs durch einen psychisch kranken Inhaftierten wurde. Ein weiterer Vorfall, bei dem ein Inhaftierter seinen Haftraum in Brand setzte und damit Leben in Gefahr brachte, hinterließ ebenfalls tiefgreifende Eindrücke. Diese Ereignisse, gepaart mit ständigen Bedrohungen und verbalen Angriffen, führten dazu, dass der Justizvollzugsbeamte zunehmend mit Ängsten, Schlafstörungen und einem Gefühl der Hilflosigkeit zu kämpfen hatte.

Die Hoffnung auf eine Verbesserung der Arbeitsumstände nach dem Umzug in eine neue Justizvollzugsanstalt erfüllte sich nicht. Die baulichen Veränderungen in der neuen Einrichtung brachten zwar neue Strukturen, doch die Herausforderungen mit den Inhaftierten und Kollegen blieben bestehen. Der Beamte fühlte sich durch Wechselschichten, Nachtarbeit und das ständige Risiko weiterer gewaltsamer Vorfälle zunehmend überfordert. Eines Tages unternahm ein Inhaftierter einen Suizidversuch, den der Justizvollzugsbeamte gemeinsam mit seinen Kollegen gerade noch verhindern konnte. Das Bild des blutüberströmten Gefangenen im Haftraum und die Angst, welche Konsequenzen seine Vorgesetzten ergreifen würden, verfolgten ihn noch lange. Dies führte zu Schlafstörungen, Albträumen und einer zunehmenden Furcht vor der Arbeit.

Im Jahr 2022 suchte sich der Justizvollzugsbeamte schließlich ärztliche Hilfe. Es wurden eine depressive Episode (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen Depression), eine Angststörung (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen Angststörung) und eine posttraumatische Belastungsstörung (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen PTBS) diagnostiziert.

Trotz eines Erholungsurlaubs und weiterer psychotherapeutischer Behandlung konnte er seine Tätigkeit als Justizvollzugsbeamter im Justizvollzug nicht mehr ausüben. Im Juni 2023 wurde er durch ein vollzugsärztliches Gutachten für den Dienst als Justizvollzugsbeamter sowie in allen anderen Tätigkeitsbereichen des Justizvollzuges als ungeeignet erklärt und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Daraufhin wollte der Justizvollzugsbeamte bei seinem Versicherer einen Leistungsantrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente  stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Um mögliche Fehler im Rahmen der Antragsstellung von vornherein auszuschließen, wandte sich der Justizvollzugsbeamte an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte prüften dabei zunächst den bestehenden Versicherungsvertrag und stellten fest, dass dieser keine Dienstunfähigkeitsklausel enthielt (siehe hierzu: Dienstunfähigkeitsversicherung). Um Versicherungsleistungen beanspruchen zu können, musste der Justizvollzugsbeamte daher nicht eine Dienstunfähigkeit, sondern eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nachweisen. Dieses stellt in der Regel für Beamte eine große Hürde dar, weswegen Beamte bestenfalls eine Sonderklausel mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren, nämlich eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte beschäftigten sich daher zunächst mit der Klärung der Frage, ob eine Berufsunfähigkeit als Justizvollzugsbeamter vorliegend gegeben war. Sie sichteten zu diesem Zweck die von dem Justizvollzugsbeamten beigebrachten Unterlagen. Von einer Berufsunfähigkeit als Justizvollzugsbeamter hätte ausgegangen werden können, wenn der Justizvollzugsbeamte seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr nachkommen konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, welcher sich über die zeitliche Ausprägung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht länger geleistet werden können, definiert, wäre gemäß der Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bemessung erfolgt anhand der gewöhnlichen Arbeitszeit des Versicherungsnehmers (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Die Rechtsanwälte stuften den Grad der Berufsunfähigkeit als erreicht ein und erstellten gemeinsam mit dem Justizvollzugsbeamten einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Auswirkungen der Erkrankungen auf seine Tätigkeit präzise abbildete (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung relevanten Umstände anzuzeigen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nachdem der Stundenplan erstellt worden war, konnten die gesammelten Dokumente gebündelt und der fertige Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte der Versicherer, die Berufsunfähigkeit als Justizvollzugsbeamter an und er begann damit die versicherten Berufsunfähigkeitsrente an den Justizvollzugsbeamten zu zahlen.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Weitere Informationen zur Dienstunfähigkeit als Justizvollzugsbeamter finden Sie auch hier.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Justizvollzugsbeamter erhält Berufsunfähigkeitsrente nach von Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützter Beantragung der Berufsunfähigkeit.

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