Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Manager bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen psychischer Erkrankung und erreichen die Anerkennung der Berufsunfähigkeit.
Nach dem erfolgreichen Abschluss seiner schulischen Laufbahn begann der Versicherungsnehmer eine Ausbildung zum technischen Zeichner im Bereich Gebäudetechnik. Im Anschluss an seine Ausbildung war er zunächst als technischer Sachbearbeiter tätig und erstellte eigenständig Ausführungs- und Montagepläne für Lüftungssysteme. In dieser Zeit sammelte er umfassende Kenntnisse im Umgang mit CAD-Programmen und in der Projektkoordination.
Es erfolgte sodann ein Unternehmenswechsel. Nach seinem Jobwechsel konzentrierte sich der Versicherungsnehmer auf die Konzeption und Entwicklung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, wobei er zunehmend auch Verantwortung für die Erstellung von 3D-Modellen übernahm und in die Planung von großen Projekten eingebunden war.
Durch seine herausragenden Leistungen und das kontinuierliche Streben nach neuem Wissen, insbesondere im Bereich Building Information Modeling (BIM), wurde dem Versicherungsnehmer eine führende Rolle als BIM-Fachkoordinator übertragen. In dieser Position lag der Fokus auf der Integration und Koordination von BIM-Technologien in den Planungsprozess. Der Versicherungsnehmer leitete nun auch interne Schulungen und Workshops, um das Team hinsichtlich der BIM-Modelle und -Standards weiterzubilden und die Qualität der Modelle sicherzustellen.
Schließlich wurde ihm eine Stelle als Manager anvertraut. Hierdurch übernahm eine führende Position in der Projektkoordination und im interdisziplinären Austausch.
Im Januar 2022 begann die gesundheitliche Leidensgeschichte des Managers mit einem Harnwegsinfekt, der zu einem chronischen Beckenschmerzsyndrom, Schwindel, einer Angststörung und einer Depression führte. Trotz intensiver medizinischer Behandlung blieben die Symptome bestehen.
Etwa ein Jahr später bestätigte eine Klinik die Diagnosen einer chronischen Schmerzstörung, einer Angststörung (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Angststörung) und einer Depression (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Diese Beschwerden beeinträchtigten die berufliche Tätigkeit des Managers maßgeblich. Um die Effizienz der BIM-Integrationsprozesse dennoch sicherzustellen und seine Gesundheit zu schonen, entschloss sich der Manager, die mit der Führungsposition einhergehende Verantwortung an einen Kollegen zu übertragen. Trotz der erheblichen Diagnosen hielt der Manager weiterhin 60 % seines gewohnten Arbeitspensums aufrecht, was jedoch weitere gesundheitlichen Beschwerden hervorrief.
Die langfristige Überlastung und das Missverhältnis zwischen beruflichen Anforderungen und den gesundheitlichen Kapazitäten des Managers führten zu einer nahezu vollständigen Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Der Manager wollte sodann die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente aufgrund des Eintritts einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung beantragen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen). Zum Zwecke der Erstellung dieses Leistungsantrags bat er Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Hilfe.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte beschäftigten sich zu Beginn mit der Frage, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung vorliegend einschlägig war und nahmen daher die von dem Manager beigebrachten Dokumente unter die Lupe. Von einer Berufsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung hätte ausgegangen werden können, wenn der Manager seinen Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr ausüben konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich über die zeitliche Ausprägung der Tätigkeiten, die aufgrund der krankheitsbedingten Erscheinungen nicht mehr geleistet werden können, definiert, wäre gemäß der Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bemessung erfolgt anhand der gewöhnlichen Arbeitszeit des Versicherungsnehmers (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Die Rechtsanwälte erachteten den geforderten Grad der Berufsunfähigkeit vorliegend als erreicht, weswegen sie in Zusammenarbeit mit dem Manager einen Stundenplan entwarfen, der den Berufsalltag des Managers, inklusive der Auswirkungen der psychischen Erkrankungen auf dessen Tätigkeit, präzise wiederspiegelte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer sämtliche entscheidungsrelevante Informationen anzuzeigen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nachdem der Stundenplan aufgestellt worden war, konnten die Unterlagen zusammengetragen und der finale Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeit als Manager beim Versicherer eingereicht werden. Der Versicherer erkannte daraufhin die Berufsunfähigkeit an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrenten.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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