Nach außergerichtlicher Tätigkeit von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte revidiert die ERGO Lebensversicherung AG ihre zunächst erklärte Leistungseinstellung und erkennt die Berufsunfähigkeit wegen Burnout einer Versicherungsfachwirtin weiterhin an.
Nachdem die Versicherungsnehmerin die Abiturprüfungen bestanden hatte und ihre Schullaufbahn somit beendet hatte, absolvierte sie ein Studium der Betriebs- und Versicherungswirtschaft. In zuletzt gesunden Tagen war sie bei einer großen Versicherungsgesellschaft als Versicherungsfachwirtin im überregionalen Außendienst beschäftigt. Dabei arbeitete sie im Rahmen eines klassischen Arbeitszeitmodells, das eine wöchentliche Arbeitszeit von insgesamt 40 Stunden an fünf Werktagen vorsah.
Die Hauptaufgaben der Versicherungsfachwirtin umfassten die Vorbereitung, Planung, Durchführung und Nachbearbeitung von Besuchen bei Kunden und Agenturpartnern. Hierbei legte sie regelmäßig Strecken von über 50 Kilometern zurück. Ergänzend übernahm sie kaufmännische Tätigkeiten, darunter PC-Arbeiten, Datenpflege und Bestandsverwaltung. Außerdem hatte sie aufsichtführende Aufgaben, wie die Organisation und zeitliche Planung von Mitarbeiterschulungen, zu erledigen. Im Ergebnis widmete sich die Versicherungsfachwirtin an vier Tagen pro Woche den Tätigkeiten im Außendienst, während sie den verbleibenden Arbeitstag im Homeoffice verbrachte.
Bei der Versicherungsfachwirtin trat eines Tages eine Burnout-Symptomatik auf. In der Folge litt sie im Alltag zunehmend unter Konzentrationsproblemen, Sekundenschlaf, Antriebslosigkeit, Erschöpfung, verringertem Erinnerungsvermögen und Gedächtnislücken. Diese Beeinträchtigungen machten es der Versicherungsfachwirtin immer schwieriger, die langen Autofahrten, die ihre Tätigkeit erforderte, zu bewältigen. Besonders nach langen Fahrten klagte sie über anhaltenden inneren Stress und eine deutlich reduzierte Reaktionsfähigkeit. Darüber hinaus verstärkte eine erhöhte Blendempfindlichkeit einige ihrer Symptome, was das Fahren bei Dunkelheit zusätzlich erschwerte. Letztlich war die Versicherungsfachwirtin nicht mehr in der Lage, lange Strecken sicher mit einem Fahrzeug zurückzulegen, ohne eine Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer darzustellen.
Daher war es der Versicherungsfachwirtin nicht mehr möglich, ihren gewohnten Berufsalltag zu bewältigen. Einer der behandelnden Ärzte empfahl ihr außerdem, ihre Tätigkeit nicht wie bisher fortzusetzen, um eine Exazerbation und Chronifizierung der Beschwerden zu vermeiden. Daher fasste die Versicherungsfachwirtin den Entschluss, bei ihrem Versicherer, der ERGO Lebensversicherung AG, einen Antrag auf Feststellung der Berufsunfähigkeit wegen Burnout zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die ERGO Lebensversicherung AG teilte der Versicherungsfachwirtin mit, dass über ihren Antrag auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Burnout (weitere Informationen zur Berufsunfähigkeit wegen Burnout finden Sie hier.) noch nicht abschließend entschieden werden könne, da bislang keine ausreichenden medizinischen Nachweise vorgelegt worden seien. Dennoch erklärte sich der Versicherer bereit, schon vor Abschluss der laufenden Prüfung Zahlungen an die Versicherungsfachwirtin auszukehren, jedoch ohne dabei eine rechtliche Verpflichtung anzuerkennen. Schließlich erkannte die ERGO Lebensversicherung AG die Berufsunfähigkeit der Versicherungsnehmerin aber unbefristet an.
Als die Versicherungsfachwirtin einige Zeit später einer neuen Erwerbstätigkeit als selbständige Hausverkaufsberaterin nachging, entschloss sich die ERGO Lebensversicherung AG, die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente einzustellen, da sie meinte, die Versicherungsnehmerin auf ihre neue berufliche Tätigkeit konkret verweisen zu dürfen. Diese Entscheidung stieß bei der Versicherungsfachwirtin auf Missfallen, weshalb sie die Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Anspruch nahm.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte übernahmen den Fall und forderten die ERGO Lebensversicherung AG zunächst auf, sämtliche Unterlagen zum betreffenden Sachverhalt vorzulegen, um die bisherige Korrespondenz im Detail nachvollziehen zu können. Nach Prüfung der übersandten Unterlagen kamen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit wegen Burnout noch immer gegeben waren. Sie rügten, dass die ERGO Lebensversicherung AG verkannt hatte, dass die Einkommenseinbußen der Versicherungsfachwirtin, auch infolge des Wiedereintritts in die Berufsunfähigkeit, über 20 Prozent betrugen. Daher sei eine konkrete Verweisung der Versicherungsfachwirtin im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens auf eine Tätigkeit als Hausverkaufsberaterin unzulässig. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verlangten daher vom Versicherer, die vertraglich zugesicherten Berufsunfähigkeitsrenten weiterhin zu zahlen. Die ERGO Lebensversicherung AG zeigte sich zunächst jedoch unbeeindruckt und machte keine Anstalten von ihrem bisherigen Standpunkt abzurücken.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte legten im weiteren Verlauf zusätzliche Stellungnahmen vor und reichten ergänzende Nachweise beim Versicherer ein. Die ERGO Lebensversicherung AG ließ sich davon schließlich doch überzeugen und erklärte, die Berufsunfähigkeit wegen Burnout der Versicherungsfachwirtin weiterhin anzuerkennen. Anschließend nahm sie auch wieder die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrenten auf.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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