Berufsunfähigkeit wegen Inkontinenz

Berufsunfähigkeit wegen Inkontinenz

Besteht die Möglichkeit aufgrund von Inkontinenz bedingungsgemäß berufsunfähig zu werden? Verliert man die Fähigkeit, Harn oder Stuhl halten zu können, kann dies erhebliche Einschränkungen im Alltag nach sich ziehen und Betroffene sind häufig sehr beschämt. Ob es aufgrund dessen auch zu einer Berufsunfähigkeit wegen Inkontinenz kommen kann und was bei einem Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist, soll in dem folgenden Beitrag näher beleuchtet werden.

Was ist Inkontinenz?

Leidet man unter Inkontinenz, kann man Urin oder Stuhl gar nicht oder nur schwierig halten. Daraufhin kommt es zu ungewolltem Urinverlust (Harninkontinenz) oder Stuhlabgang (Stuhlinkontinenz). Inkontinenz zeigt sich eher weniger dadurch, dass Betroffene ungewöhnlich häufig auf Toilette gehen, sondern eher dadurch, dass sie unkontrolliert Urin oder Stuhl ausscheiden. Dies passiert zum Beispiel beim Lachen, Husten, Niesen oder starker Anstrengung. Aus diesem Grund kann es auch dazu kommen, dass Betroffene nach Urin oder Stuhl riechen und sich deshalb stark isolieren.

Die Ursachen für Inkontinenz können vielfältig sein, da für die Blasen- sowie Darmentleerung viele Muskeln, Nerven und Zentren im Gehirn beansprucht werden. Inkontinenz kann also durch Krankheiten der Organe, Nebenwirkungen von Medikamenten und psychische Probleme verursacht werden. Ebenfalls ursächlich können Schwangerschaft beziehungsweise Geburt und das Alter sein. Bei Männern können vor allem auch Probleme mit der Prostata oder Prostatakrebs Inkontinenz verursachen (siehe auch Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Prostatakrebs eines Unternehmensberaters an).

Die Behandlung von Inkontinenz richtet sich nach der jeweiligen Ursache. Erfolgsversprechende Behandlungsmöglichkeiten sind ein Toilettentraining, Beckenbodentraining, die Einnahme von Hormonpräparaten oder Medikamenten. Auch eine Blaseninstillation, eine operative Therapie oder etwa eine Gewichtsreduktion können hilfreich sein. Ist die Ursache bekannt, ist eine Behandlung in den meisten Fällen erfolgreich.

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Berufsunfähigkeit wegen Inkontinenz

Schränken die Beschwerden die Betroffenen stark ein, kann es sein, dass es zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Inkontinenz kommt. Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Inkontinenz der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Aufgrund des Kontrollverlust ist Inkontinenz besonders im Alltag sehr belastend. Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit tritt also eher auf bei einer Tätigkeit, bei der man viel Kundenkontakt hat oder viel an Meetings oder festen Terminen mit anderen Personen teilnehmen muss, da es für Betroffene gerade dann äußerst beschämend ist und sie nur schwierig der Situation ausweichen können. Eine Tätigkeit, bei der man im Home-Office arbeitet und bei einem ungewollten Urin- oder Stuhlverlust schnell und gut reagieren kann, ohne dass es womöglich Außenstehende mitbekommen, führt hingegen eher nicht zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Inkontinenz. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Inkontinenz bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Inkontinenz Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Inkontinenz Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen Inkontinenz erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Inkontinenz durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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