Berufsunfähigkeit wegen Darmentzündung

Berufsunfähigkeit wegen Darmentzündung

Kann es aufgrund einer Darmentzündung zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit kommen? Hat man starke Schmerzen, häufig Durchfall oder Verstopfung kann es sein, dass man an einer Darmentzündung erkrankt ist. Ob daraus eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Darmentzündung entstehen kann und was bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente zu beachten ist, können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen.

Was ist eine Darmentzündung?

Eine Darmentzündung kann durch Bakterien, Ernährung, Stress oder chronische Erkrankungen im Verdauungstrakt wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa verursacht werden (siehe auch Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn). Auch die Einnahme von Antibiotikum kann eine Darmentzündung begünstigen. Es wird zwischen unterschiedlichen Arten von Darmentzündungen unterschieden. Es gibt Blinddarmentzündungen, Entzündungen, die den Dünndarm betreffen (Enteritis) oder Entzündungen, die den Dickdarm betreffen (Kolitis). In den meisten Fällen ist jedoch der Dickdarm von der Entzündung bzw. der Krankheit betroffen.

Die vielfach auftretenden Symptome einer Darmentzündung sind Durchfall, Verstopfungen, Bauchschmerzen, Müdigkeit und Fieber. Die Symptome zeigen sich meist schubförmig, haben also mal stärkere und mal schwächere Phasen. Neben den üblichen Anzeichen können Betroffene auch unter Gewichtsverlust, Übelkeit und Erbrechen oder Anämie leiden.

Diagnostiziert wird eine Darmentzündung durch Ultraschall, eine Darmspiegelung oder nach Bedarf auch mittels eines MRT. Ist die Darmentzündung nur vorübergehend, ausgelöst z.B. durch eine Lebensmittelvergiftung, heilt sie meist von selbst und gegen die Schmerzen können Schmerzmittel eingenommen werden. Bei einer chronischen Darmentzündung dagegen ist eine Therapie oftmals unumgänglich. Zunächst können Medikamente oder eine entzündungshemmende Ernährungsweise zielführend sein. Ist das nicht ausreichend, kann eine operative Maßnahme erforderlich sein, bei der ein Teil des Darms entfernt wird. Ein solcher Eingriff kann allerdings Schmerzen, Verdauungsprobleme und weiteres nach sich ziehen. Im besten Fall wird einer Darmentzündung so gut wie möglich vorgebeugt mit einer anti-entzündlichen Ernährung, viel Bewegung, der Reduktion von Nikotin und Alkohol und der Reduktion von Stress.

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Berufsunfähigkeit wegen Darmentzündung

Konnte der Darmentzündung nicht vorgebeugt werden und die Behandlungsmöglichkeiten reichen nicht aus, um die Beschwerden zu lindern, könnte eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Darmentzündung in Betracht kommen. Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei einer Darmentzündung der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Da eine Darmentzündung für Betroffene sehr beschämend sein kann, kommt es bei einer Tätigkeit mit viel Kundenkontakt oder einem Arbeitsort, an dem nicht immer direkt eine Toilette in der Nähe ist, eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Darmentzündung. Eine Tätigkeit hingegen in der größtenteils selbstständig gearbeitet wird und die Arbeitszeit an einem festen Standort frei eingeteilt wird, führt eher nicht zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Darmentzündung. Eine pauschale Aussage darüber, ob man mit einer Darmentzündung bedingungsgemäß berufsunfähig ist, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von einer Darmentzündung Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von einer Darmentzündung Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen Darmentzündung erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Darmentzündung durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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