Kann Trigeminusneuralgie zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Starke Schmerzen im Gesicht, die spontan oder bei Berührungen auftreten, können sehr quälend sein und ungewollte Nebenwirkungen mit sich bringen. Ob es deswegen zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Trigeminusneuralgie kommen kann und was bei einem Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Als Trigeminusneuralgie wird ein Gesichtsschmerz bezeichnet, der durch die Störung eines Nervs hervorgerufen wird. Der Trigeminusnerv, welcher die Trigeminusneuralgie verursacht, ist der 5. Hirnnerv, welcher die Sinnesinformationen vom Gesicht zum Gehirn leitet. Benötigt wird der Trigeminusnerv unter anderem zum Steuern der Gesichtsmuskeln wie zum Beispiel zum Kauen. Die Störung dieses Nervs kann durch eine abnormal verlaufende Arterie verursacht werden, welche auf den Nerv drückt oder durch einen Tumor oder ein Aneurysma. Auch Multiple Sklerose kann die Ursache eines gereizten Trigeminusnerv sein (siehe auch Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)).
Die Symptome einer Trigeminusneuralgie sind spontan auftretende oder durch Triggerpunkte ausgelöste Schmerzen. Sogenannte Triggerpunkte werden häufig bei bestimmten Tätigkeiten wie beim Zähneputzen oder beim Kauen berührt. Dadurch werden kurz hintereinander blitzartige, quälende Schmerzen ausgelöst, die bis zu zwei Minuten anhalten können. Ein solcher Schmerz kann bei Betroffenen bis zu 100-mal täglich auftreten. Der Schmerz tritt häufig in der Wange, in der Nase oder im Kieferbereich auf. Durch die starken Schmerzen haben die Betroffenen häufig unkontrollierte Zuckungen, weshalb die Trigeminusneuralgie auch als eine Art Tick bezeichnet wird.
Wurde die Trigeminusneuralgie diagnostiziert, sind die häufigsten Behandlungsmöglichkeiten Medikamente oder ein operativer Eingriff. Klassische Schmerzmittel sind meist nicht hilfreich, da der Schmerz unvorhersehbar auftritt und nur für kurze Zeit anhält. Aus diesem Grund wird zu bestimmten Antiepileptika gegriffen, welche hilfreicher sind, da sie die Membran der Nervenzelle stabilisieren. Auch die Gabe von Medikamenten gegen Muskelkrämpfe oder Botox kann hilfreich sein, jedoch nur begrenzt und geht mit Nebenwirkungen einher. Bei operativen Maßnahmen kann eine Art Schwamm zwischen den Nerv und die Druckursache gelegt werden oder der ursächliche Tumor entfernt werden.
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Wenn die Schmerzen sehr stark sind und die Behandlungsmöglichkeiten keinen Erfolg bringen, kann es sein, dass es zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Trigeminusneuralgie kommt. Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Trigeminusneuralgie der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Aufgrund der Schmerzen kommt es bei von Trigeminusneuralgie Betroffenen dazu, dass diese sich kurzzeitig oder plötzlich nicht mehr auf ihre Tätigkeit konzentrieren können. Dies ist natürlich besonders bei Tätigkeiten gefährlich, die eine stetige Aufmerksamkeit erfordern, wie z.B. beim Autofahren, als Pilot oder an einer Maschine. Bei solchen Tätigkeiten kommt es daher eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Trigeminusneuralgie. Eine Tätigkeit, bei der Betroffene ihre Arbeit problemlos für kurze Zeit unterbrechen können, führt hingegen eher nicht zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Trigeminusneuralgie. Auch Berufe mit häufigem Kundenkontakt könnte eventuell problematisch sein, wenn ein unangenehmer Tick ausgelöst wird. Eine pauschale Aussage darüber, ob man mit Trigeminusneuralgie bedingungsgemäß berufsunfähig ist, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Trigeminusneuralgie Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Trigeminusneuralgie Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Trigeminusneuralgie durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.