Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid

Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid / Long-Covid

Kann Post-Covid oder Long-Covid zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? War man mit dem Coronavirus infiziert und hat nun Krankheitssymptome, die sich nicht erklären lassen, ist es möglich, dass man an Post-Covid oder Long-Covid leidet. Wann genau von Post-Covid oder Long-Covid die Rede ist und was bei einem Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist, sollte es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid/Long-Covid kommen, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

Was ist Post-Covid/Long-Covid?

Der Unterschied zwischen Post-Covid und Long-Covid liegt in dem Zeitraum zwischen der ursprünglichen Coronainfektion und den Spät- oder Langzeitfolgen. Man spricht von Long-Covid, wenn die Symptome über einen Zeitraum von vier Wochen nach der Infektion auftreten. Ein Post-Covid-Syndrom dagegen liegt hingegen vor, wenn die Betroffenen mindestens drei Monate nach der Infektion immer noch unter Beschwerden leiden.

Regelmäßig auftretende Symptome sind Müdigkeit (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom (CFS)), Erschöpfung und eingeschränkte Belastbarkeit. Diese Symptome werden ergänzt durch Kopfschmerzen, Atembeschwerden und Kurzatmigkeit. Worunter ebenfalls viele Betroffene leiden sind Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren, Störungen Gerüche und Geschmäcke wahrzunehmen und auch depressive Verstimmungen sind allgemein verbreitet (siehe auch Berufsunfähigkeit wegen Depression). Leidet man unter den genannten Symptomen und es kann keine konkrete Ursache gefunden werden, kann dies an Post-Covid oder Long-Covid liegen. Um die Erkrankung zu behandeln, wird zunächst versucht die Symptome so gut es geht zu behandeln, da es keine konkrete Therapie für die Behandlung von Post-Covid/Long-Covid gibt.

Ein gängiger Umgang mit Betroffenen ist die Durchführung einer Rehabilitation. Dafür begeben sich die Betroffenen in eine ambulante oder stationäre Behandlung. Je nach Art der Beschwerden gibt es verschiedene Einrichtungen, die auf unterschiedliche Therapien spezialisiert sind. Dadurch wird versucht, die Belastungsgrenze der Betroffenen zu erhöhen und durch das sogenannte „Pacing“ eine Verschlimmerung zu vermeiden.

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid/Long-Covid

Wenn die Behandlungsmöglichkeiten oder Symptombekämpfung nicht ausreichen, kann es sein, dass man seinen Beruf nicht mehr ausführen kann und es zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid/Long-Covid kommt. Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Post-Covid/Long-Covid der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Post-Covid/Long-Covid führt dazu, dass Betroffene nur noch eingeschränkt körperlichen und psychischen Belastungen standhalten können. Eine Tätigkeit, bei der eine hohe Konzentrationsspanne gefordert ist, führt also eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid/Long-Covid. Eine Tätigkeit dagegen, die zwar Kenntnisse aber nicht allzu viel Konzentration erfordert bzw. welche auch Pausen erlaubt, führt hingegen eher nicht zu einer Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid/Long-Covid. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Post-Covid/Long-Covid bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann daher jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Post-Covid/Long-Covid Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Post-Covid/Long-Covid Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid/Long-Covid erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid/Long-Covid durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft Versicherten

Berufsunfähigkeit wegen Long-Covid einer kaufmännischen Angestellten anerkannt!

Zum Artikel

Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft Versicherten

Generali Deutschland Lebensversicherung AG erkennt Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid von Erzieherin an

Zum Artikel

Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Unsere Experten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid/Long-Covid.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

Mehr Infos zu Rechtsanwalt Jöhnke

Rechtsanwalt unterstützt bei der Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid/Long-Covid.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

Mehr Infos zu Rechtsanwalt Gramlich