Jöhnke und Reichow Rechtsanwälte erreichen für eine Referendarin ein außergerichtliches Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit nach Snowboardunfall durch die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG.
Nach dem erfolgreich abgeschlossenen Abitur studierte die Versicherungsnehmerin Lehramt in den Bereichen Sport und Religion. Innerhalb des Studiums hatte die Versicherungsnehmerin verschiedene theoretische, aber auch praktische Sportkurse. Ein weiterer Teil des Studiums umfasste auch Studienreisen, bei denen verschiedene Sportarten ausgeübt wurden, wie zum Beispiel auch Snowboardfahren. Neben ihrem Studium war die Versicherungsnehmerin auch Leistungssportlerin.
Das Studium absolvierte die Versicherungsnehmerin erfolgreich und wurde anschließend als Referendarin in das Beamtenverhältnis für den Vorbereitungsdienst aufgenommen.
Aufgrund eines Unfalls beim Snowboardfahren hatte die Versicherungsnehmerin mit vielen unfallbedingten Folgen zu kämpfen. Die Referendarin erlitt durch den Unfall insbesondere einen schweren Bandscheibenvorfall (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Bandscheibenvorfall) und musste nach dem Snowboardunfall aufgrund der schwerwiegenden Unfallfolgen insgesamt neunmal operiert werden. Trotz der Operationen konnten die Verletzungen der Wirbelsäule nicht behoben werden. Die Versicherungsnehmerin ist seit dem Unfall daher schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 80. Hinzu kommt ein therapieresistentes Schmerzsyndrom, so dass es der Versicherungsnehmerin seit dem Snowboardunfall aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, ihre berufliche Tätigkeit als Referendarin (siehe hierzu auch Dienstunfähigkeit als Lehrer) auszuüben.
Der Abschluss des Referendariats war der Versicherungsnehmerin somit nicht mehr möglich. Hintergrund war, dass im Rahmen des Referendariats auch praktische Prüfungen zu absolvieren waren, welche die Referendarin aufgrund der Folgen des Snowboardunfalls nicht mehr bestehen konnte. Auch die Tätigkeit als Sportlehrerin wäre ihr mit einem Grad der Behinderung von 80 nicht mehr möglich gewesen.
Die Referendarin entschied sie sich daher bei ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, einen Leistungsantrag wegen des Eintritts der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit zu stellen. (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG lehnte den Leistungsantrag der Referendarin jedoch ab und erklärte in diesem Zusammenhang ferner den Rücktritt vom Versicherungsvertrag (siehe hierzu Der Rücktritt der Berufsunfähigkeitsversicherung). Den Rücktritt begründete die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG mit einem Verstoß der Referendarin gegen ihre vorvertragliche Anzeigepflicht bei Beantragung des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung). So habe es die Referendarin unterlassen, gefahrerhebliche Umstände bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung mitzuteilen. Konkret habe es die Referendarin unterlassen, den Versicherer über heilpraktische Behandlungen zu informieren. Außerdem bezweifelte die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG den Zusammenhang zwischen dem Snowboardunfall und dem aktuellen Krankheitsbild der Referendarin.
Mit der Ablehnung des Leistungsantrages war die Referendarin nicht einverstanden, weswegen sie die Kanzlei Jöhnke & Rechtsanwälte konsultierte. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begutachteten zunächst die relevanten Unterlagen, um sich ein genaues Bild von der Sachlage zu verschaffen.
Anschließend forderten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit nach Snowboardunfall auf. In ihrer Stellungnahme legten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte dar, dass zwischen den nicht angezeigten Umständen und den Folgen des Snowboardunfalls keinerlei Kausalzusammenhang besteht (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeitsversicherung: Rücktritt vom Versicherungsvertrag vs. fehlender Kausalitätsgegenbeweis). Das jetzige Krankheitsbild hatte nach Ansicht von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zudem eindeutig den Snowboardunfall als Ursache.
Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG ließ sich schlussendlich von der Argumentation von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte überzeugen und erkannte daraufhin schließlich eine Berufsunfähigkeit der Referendarin an. Anschließen zahlte die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG die monatliche Berufsunfähigkeitsrente an die Referendarin. Zudem zahlte die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG der Referendarin auch die Berufsunfähigkeitsrenten für den Zeitraum seit Bestehen der Berufsunfähigkeit sowie die zu viel gezahlten Beiträge.
Der zugrunde liegende Fall macht erneut deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeit nach Unfall. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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