Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn

Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn

 

Besteht die Möglichkeit, dass Morbus Crohn zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führt? Leidet man unter chronischem Durchfall, krampfartigen Bauchschmerzen und Aphten im Mund, kann es sein, dass man unter Morbus Crohn leidet. Ob es zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn kommen kann und was bei einem Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gegebenenfalls zu beachten ist, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

Was ist Morbus Crohn?

Morbus Crohn ist eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung, die den ganzen Verdauungstrakt von Mund bis After betreffen kann und meist in Schüben verläuft. Besonders betroffen sind meist die kompletten Wandschichten des Darms. Betroffene haben meist nicht nur eine Entzündung, die sich kontinuierlich ausbreitet, sondern mehrere einzelne Entzündungen mit dazwischen liegenden gesunden Darmabschnitten. Die Symptome von Morbus Crohn sind äußerst vielfältig. Besonders häufig auftretende Symptome sind Bauchschmerzen, die vor allem im rechten Unterbauch auftreten und Durchfall, woraus zusätzlich eine Gewichtsabnahme resultiert. Hinzu kommen häufige Symptome wie Appetitlosigkeit, Müdigkeit und auch Fieber oder Blutarmut. Je nachdem, wie ausgeprägt die Krankheit ist, können auch weitere Organe des Körpers betroffen sein oder psychische Probleme dazukommen.

Die Therapie von Morbus Crohn setzt sich zusammen aus Medikamenten, Psychotherapie und Operationsmöglichkeiten. Auch eine Ernährungsumstellung auf eine antientzündliche und leichtverdauliche Ernährung kann die Beschwerden bedeutend lindern und sehr hilfreich sein, da der Darm nicht so stark belastet wird. Die Medikamente werden je nach Stärke des Schubs und der Beschwerden eingesetzt, haben aber auch starke Nebenwirkungen. Besonders wichtig ist es, Morbus Crohn so früh wie möglich zu erkennen, da so die Behandlungsmöglichkeiten am erfolgversprechendsten sind. Außerdem ist das Risiko an Darmkrebs zu erkranken besonders hoch, was eine Früherkennung noch wichtiger macht. Ein großer Faktor, der die Krankheit stark beeinflussen kann, ist Nikotinkonsum. Bereits das Passivrauchen kann Morbus Crohn stark verschlimmern.

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Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn

Können die Beschwerden durch die Therapiemöglichkeiten nicht gelindert werden und der Betroffene ist weiterhin strak beeinträchtigt, so kann es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn kommen. Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Morbus Crohn der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Morbus Crohn führt dazu, dass Betroffene in ihren Alltagsabläufen stark eingeschränkt sind. Eine Tätigkeit, bei der man viel Kundenkontakt hat und auswärtige Termine hat, wie z.B. ein Immobilienmakler, führt daher eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn. Eine Tätigkeit dagegen, bei der man einen unabhängigen und freigestaltbaren Arbeitsalltag hat, führt hingegen eher nicht zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, da man die Möglichkeit hat, sich bestmöglich nach den Beschwerden zu verhalten und Pausen einzulegen. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Morbus Crohn bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann daher jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Morbus Crohn Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Morbus Crohn Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft Versicherten

Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn? Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. zahlt Vergleichsbetrag nach Verhandlung vor dem LG Mosbach

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt bei der Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Morbus Crohn.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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