Berufsunfähigkeit wegen Fehlsichtigkeit – Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Kann es aufgrund von Fehlsichtigkeit zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit kommen? Leidet man unter Fehlsichtigkeit, hat man zunächst Probleme mit dem Sehvermögen. Dies kann sich jedoch auch weitergehend auf den Körper auswirken mit Kopfschmerzen oder Müdigkeit. Ob es aufgrund dessen auch zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Fehlsichtigkeit kommen kann und was bei einem Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

Was ist Fehlsichtigkeit?

Das Auge besteht aus vielen zusammenwirkenden Komponenten, welche das vom Auge erfasste Licht und Bild verarbeiten. Um gut und scharf sehen zu können, müssen diese Komponenten funktionieren und korrekt aufgebaut sein. Bei einer Fehlsichtigkeit haben bestimmte Teile des Auges nicht die richtige Größe, Form oder Lage, wodurch es zu Störungen des Sehvermögens kommt. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Arten der Fehlsichtigkeit. Die häufigsten Arten der Fehlsichtigkeit sind Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Stabsichtigkeit, Nachtblindheit und Farbfehlsichtigkeit.

Bei der Kurzsichtigkeit (Myopie) ist der Augapfel in der Regel zu lang, bei der Weitsichtigkeit (Hyperopie) in der Regel zu kurz. Dadurch fallen die Lichtstrahlen anders ein und werden anders gebrochen, sodass Kurzsichtige Weiterentferntes unscharf sehen, Weitsichtige dagegen nehmen Nahegelegenes unscharf wahr. Zu einer Stabsichtigkeit (Astigmatismus) kommt es, wenn die Hornhaut nicht gleichmäßig gekrümmt ist. Betroffene sehen Objekte verzerrt beziehungsweise in leicht veränderter Form. Eine Nachtblindheit (Hermeralopie) entsteht, wenn die lichtempfindlichen Zellen in der Netzhaut, die für das Sehen im Dunkeln zuständig sind, nicht funktionieren. Betroffenen fällt dann das Sehen bei Dämmerung oder in Dunkelheit schwer. Zu einer Farbfehlsichtigkeit kommt es bei einer Störung der Zapfen in der Netzhaut. Betroffene nehmen Farben falsch oder gar nicht wahr. Entweder sie sehen eine andere Farbe oder sehen etwas Farbiges in einem farblosen Grauton. Neben den Sehbeschwerden kommen häufig Nebenerscheinungen wie Kopfschmerzen oder erhöhte Müdigkeit dazu, da die Betroffenen versuchen die Sehschwäche durch z.B. blinzeln auszugleichen. Außerdem sind Fehlsichtige anfälliger für Entzündungen am Auge.

Behandeln kann man Fehlsichtigkeit mithilfe von Brillen oder Kontaktlinsen, was die Fehlsichtigkeit an sich jedoch nicht heilt. Eine andere Möglichkeit ist refraktive Chirurgie, wie Augenlasern oder Intraokularlinsen, sodass Betroffene selbst keine Brille mehr tragen müssen oder Kontaktlinsen immerzu wechseln müssen.

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Berufsunfähigkeit wegen Fehlsichtigkeit

Ist die Fehlsichtigkeit so stark, dass trotz Brille, Kontaktlinsen oder operativen Eingriffen kein uneingeschränktes Sehen möglich ist, kann es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Fehlsichtigkeit kommen. Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Fehlsichtigkeit der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Fehlsichtigkeit führt oftmals dazu, dass Betroffene stark eingeschränkt sind in ihrem Sehvermögen. Eine Tätigkeit, bei der der Betroffene sich stark mit den Augen konzentrieren muss, wie z.B. als LKW-Fahrer, Pilot oder Chirurg führt demnach eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Fehlsichtigkeit als eine Tätigkeit, bei der man nicht allzu scharf und konzentriert gucken muss. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch eine Fehlsichtigkeit bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann daher jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Fehlsichtigkeit Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Fehlsichtigkeit Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen Fehlsichtigkeit erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Fehlsichtigkeit durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht erreicht Anerkennung von Berufsunfähigkeit wegen Fehlsichtigkeit.

Berufsunfähigkeit wegen Fehlsichtigkeit eines Bürokaufmanns anerkannt!

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit wegen Fehlsichtigkeit.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt bei der Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Fehlsichtigkeit.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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