Kann Schizophrenie zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Von einer Schizophrenie Betroffene können unter Wahnvorstellungen, Realitätsverlust und Störungen des Denkens leiden. Ob diese Symptome zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Schizophrenie führen können, was Schizophrenie genau ist und was bei einem Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Schizophrenie ist eine psychische Krankheit, die zu den sogenannten endogenen Psychosen gehört. Man unterscheidet zwischen unterschiedlichen Formen der Schizophrenie. Die häufigsten Formen der Schizophrenie sind die paranoide Schizophrenie, die hebephrene Schizophrenie, die katatone Schizophrenie und das schizophrene Residuum. Bei der paranoiden Schizophrenie leiden Betroffene hauptsächlich unter Wahnvorstellungen, Halluzinationen und dem Eindruck, beobachtet zu werden. Die hebephrene Schizophrenie zeigt sich durch ein auffälliges Gefühlsleben und unangemessenes Verhalten, welches meist nicht zu der vorliegenden Stimmung einer Situation passt. Die katatone Schizophrenie dagegen zeigt sich durch Bewegungsauffälligkeiten. Betroffene haben einen ziellosen Bewegungsdrang oder erstarren und machen Grimassen. Das schizophrene Residuum beschreibt chronische Beschwerden, welche nach einer akuten psychotischen Phase auftreten. Häufige Symptome sind Antriebslosigkeit, Bedrücktheit und ein sozialer Rückzug. Dies zeigt sich auch in einem emotionslosen Gesichtsausdruck und Sprache.
In den meisten Fällen treten Psychosen vorübergehend auf oder es kommt nur zu einmaligen oder seltenen Psychosen. Andere Betroffene dagegen haben dauerhaft Beschwerden und brauchen dauerhaft Unterstützung, um mit der Krankheit umzugehen, da eine Psychose auch langfristige Schäden hinterlassen kann. Einige Erkrankte sind auch verunsichert und haben ein stark vermindertes Selbstwertgefühl. Vor allem den Alltag zu bewältigen und im Berufsalltag und mit Freunden klarzukommen, fällt vielen an einer Schizophrenie Erkrankten schwer. Hinzu kommt, dass Betroffene häufiger an Folgeerkrankungen, oder Nebenwirkungen der Medikamente, wie Diabetes Herzkrankheiten, leiden.
Die Ursachen für Schizophrenie sind sehr vielseitig, sie tritt jedoch häufig im Zusammenhang mit großen Veränderungen im Leben, wie einem Umzug, einer Trennung oder einem Berufswechsel auf. Außerdem können Veränderungen im Gehirn, Drogenkonsum, traumatische Erfahrungen oder auch Entwicklungsstörungen mögliche Ursachen einer Schizophrenie sein.
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Wurde durch einen Arzt Schizophrenie diagnostiziert, kann man die Krankheit mithilfe von Medikamenten und Psychotherapie behandeln. Auch die Unterstützung des persönlichen Umfelds kann sehr hilfreich sein, wie auch eine Soziotherapie. Sind diese Möglichkeiten erfolglos oder nicht ausreichend, kann es jedoch zu einer Berufsunfähigkeit wegen Schizophrenie kommen.
Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Schizophrenie der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Eine Schizophrenie führt dazu, dass Betroffene in ihrem Tagesablauf oftmals stark eingeschränkt sind und Schwierigkeiten im sozialen Umgang haben. Eine Tätigkeit, bei der man viel in Kundenkontakt ist und der Fokus darauf liegt, wie z.B. im Dienstleistungsbereich, führt eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Schizophrenie. Eine Tätigkeit dagegen, bei der man unabhängig von Anderen arbeiten kann, führt hingegen eher nicht so häufig zu einer Berufsunfähigkeit wegen Schizophrenie, da es hier möglich ist, die Psychose abzuwarten. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Schizophrenie bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann daher jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Schizophrenie Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Schizophrenie Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Schizophrenie durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.