Berufsunfähigkeit wegen Spasmus – Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Kann ein Spasmus ursächlich für eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit sein? Leidet man unter Spasmen, hat man Muskelkrämpfe, die man nicht kontrollieren kann oder Lähmungen. Ob diese Krämpfe zu einer Berufsunfähigkeit wegen Spasmus führen können und was bei einem Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

Was ist Spasmus?

Spasmus an sich ist keine Krankheit, sondern ein Symptom einer Schädigung des zentralen Nervensystems. Das zentrale Nervensystem besteht aus dem Gehirn und dem Rückenmark. Die Symptome einer Spastik reichen von leichten Muskelverkrampfungen mit nur geringen Bewegungseinschränkungen bis zu so starken Verkrampfungen, dass eine vollständige Bewegungsunfähigkeit vorliegt. Unterschieden wird zwischen vier Spastik-Arten: der Monospastik, der Paraspastik, der Hemispastik und der Tetraspastik. Bei der Monospastik ist ein Bein oder ein Arm betroffen, bei der Paraspastik beide Arme oder beide Beine. Bei der Hemispastik ist je ein Arm und ein Bein einer Körperseite betroffen und bei der Tetraspastik sind beide Beine und beide Arme betroffen. Darüber hinaus können je nach Stärke auch Hals- und Rumpfmuskulatur beeinträchtigt sein. Auch die Gelenke werden in ihrer Beweglichkeit durch einen Spasmus beeinträchtigt, da die Muskeln an den Gelenken ansetzen.

Die Ursache eines Spasmus, also einer Störung des zentralen Nervensystems, können ein Schlaganfall, Rückenmarksverletzungen oder auch ein Schädel-Hirn-Trauma infolge von Verletzungen, Multiple Sklerose (siehe auch Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)) oder auch eine Hirnentzündung oder ein Hirntumor sein. Die Spastik tritt nicht zwangsweise unmittelbar nach einem Trauma auf. Es kann auch Wochen oder Monate nach der eigentlichen Schädigung des zentralen Nervensystems noch zu dem Spasmus kommen.

Die Therapiemaßnahmen sind abhängig von der jeweiligen konkreten Diagnose eines Arztes und richten sich auch nach dem Ausmaß der Bewegungseinschränkungen. Die Basis der Behandlung ist Physiotherapie. Damit soll zunächst zukünftigen Haltungsschäden, die entstehen könnten oder bereits entstanden sind, entgegengewirkt werden. Dies kann gelingen mithilfe von Muskelkräftigung und Bewegung. Zusätzlich kann eine medikamentöse Therapie hilfreich sein, die Muskelanspannung zu lindern.

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Berufsunfähigkeit wegen Spasmus

Wurde ein Spasmus diagnostiziert, können die Beschwerden von Betroffenen so stark sein, dass es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Spasmus kommt.

Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Spasmus der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Ein Spasmus führt dazu, dass Betroffene stark eingeschränkt sind in ihren Bewegungsabläufen. Eine Tätigkeit, bei der man mit den Händen arbeiten muss und ein besonderes Feingefühl oder Geschicklichkeit mit den Händen oder Beinen erforderlich ist, führt daher eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Spasmus. Dasselbe gilt z.B. auch für Tätigkeiten, bei denen man nicht ausfallen darf, z.B. beim Autofahren. Eine Tätigkeit dagegen, bei denen die Dauer der Muskelverkrampfung abgewartet werden kann, ohne das negative Folgen entstehen, führt eher nicht zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Spasmus. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Spasmus bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann daher jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Spasmus Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Spasmus Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen Spasmus erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Spasmus durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit wegen Spasmus.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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