Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen

Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen

 

Können Knieschmerzen zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Knieschmerzen können bei vielen Tätigkeit sehr belastend sein und Betroffene stark einschränken. Mögliche Ursachen für Knieschmerzen und was bei einem Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist, sollte es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen kommen, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

Was sind Knieschmerzen?

Knieschmerzen können die Folge einer Grundkrankheit sein, können aber auch unabhängig davon auftreten. Viele Betroffene haben Probleme mit bestimmten Bewegungsabläufen, langem Sitzen, aber auch längeren aktiven Bewegungsphasen. Der Schmerz variiert zwischen dauernden Schmerzen und nur gelegentlichen Schmerzen, die jedoch immer wieder auftreten und auf eine bestimmte Aktivität zurückzuführen sind. Die Ursachen können unter anderem zurückzuführen sein auf Muskeln, Bänder, Sehnen, Knochen oder Knorpel. Bei einigen Knieschmerzen ist die Ursache bekannt, wie ein Knochenbruch oder ein Bänderriss, was auch meistens gut behandelbar ist, sodass die Knieschmerzen wieder vergehen.

Leidet man jedoch unter chronischen Knieschmerzen, kann es sein, dass man zusätzlich unter Begleitsymptomen leidet. Besonders häufig ist eine Schonhaltung. Dadurch, dass das eine oder beide Knie schmerzen, werden andere Körperteile oder Gelenke verhältnismäßig stärker belastet, um das Knie zu entlasten. Das wiederum kann zu Schmerzen oder einer verstärkten Abnutzung der Gelenke an anderer Stelle führen. Hinzu kommt, dass die Schmerzen möglicherweise ausstrahlen.

Aus den Knieschmerzen resultieren häufig Bewegungseinschränkungen, Verspannungen der Muskulatur und Schwellungen. Behandelt werden können Knieschmerzen zunächst mit Physiotherapie. Mithilfe von Übungen, die schmerzreduzierend wirken, können Knieschmerzen langfristig behandelt werden. Sollte eine physiotherapeutische Behandlung nicht ausreichen, ist es in bestimmten Fällen ebenfalls möglich, das Knie zu operieren. Auch Schmerzmittel sind eine Möglichkeit, um Knieschmerzen zu lindern. Diese bekämpfen jedoch nicht die Ursache und sind nur für die vorübergehende Schmertherapie gedacht.

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Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen

Bleiben die Behandlungsmöglichkeiten erfolglos, kann es je nach Ausmaß der Beschwerden zu einer Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen kommen.

Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Knieschmerzen der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Knieschmerzen können dazu führen, dass Betroffene nur noch eingeschränkt körperlichen Belastungen standhalten können. Eine Tätigkeit, bei der der Betroffene viel in einer bestimmten Position verharrt, wie zum Beispiel ein reiner Bürojob oder eine Tätigkeit die stark die Knie belastet wie manche handwerklichen Berufe führen somit eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen. Eine Tätigkeit mit moderater, aber auch nicht zu starker körperlichen Belastung hingegen führt eher nicht zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Knieschmerzen bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann daher jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Knieschmerzen Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Knieschmerzen Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt bei der Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Knieschmerzen.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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