Ist es möglich, dass Morbus Scheuermann zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führt? Leidet man unter Morbus Scheuermann, hat man meist starke Schmerzen im Rücken und im Nackenbereich und einen sehr starken Rundrücken. Je nach Ausmaß der Erkrankung kann es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Morbus Scheuermann kommen. Was zu beachten ist, wenn man einem Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Morbus Scheuermann stellen möchte, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Morbus Scheuermann ist eine Wachstumsstörung der Wirbelsäule, welche lebenslange Fehlhaltungen zur Folge hat. Betroffen von Morbus Scheuermann sind zunächst Jugendliche in ihrer Wachstumsphase, die jedoch ihr Leben lang mit den Folgen der Krankheit zu kämpfen haben. Im Bereich der Brustwirbel kommt es zu einer verstärkten Krümmung der Wirbelsäule nach hinten (Hyperkyphose). Die Betroffenen haben resultierend aus dieser Krümmung der Wirbelsäule häufig Rückenschmerzen und Nackenschmerzen. Aufgrund der veränderten Form der Wirbelsäule müssen Betroffene ihren Kopf verstärkt anheben im Vergleich zu einer normalen Wirbelsäulenform. Hinzu kommt die eingeschränkte Beweglichkeit, die sich auf den gesamten Körper auswirken kann. Der Rundrücken kann langfristig immer stärker werden und damit auch die Schmerzen erhöhen.
Es wird unterschieden zwischen zwei Typen des Morbus Scheuermann. Typ 1 ist die klassische und häufigste Form der Erkrankung. Die Fehlbildungen der Wirbelkörper betreffen die Brustwirbelsäule. Bei Typ 2 bilden sich sogenannte Keilwirbel am Übergang zwischen Brust- und Lendenwirbelsäule, was zu einer Abflachung der Vorwärtskrümmung führt.
Aufgrund der veränderten Krümmung der Wirbelsäule können Schmerzen in der Brustwirbelsäule oder ein Bandscheibenvorfall mögliche Spätfolgen sein. Weitere Spätfolgen können Atembeschwerden aufgrund der unausgeglichenen Muskulatur sein. Der Grund dafür ist, dass die Brustmuskulatur häufig verkürzt ist und die Rückenmuskulatur dagegen eher schwach ist. Auch neurologische Ausfallerscheinungen können auf Morbus Scheuermann zurückzuführen sein, da der Druck auf die Bandscheiben nicht so verteilt ist, wie bei einer normal gekrümmten Wirbelsäule.
Behandelt werden kann Morbus Scheuermann mithilfe von Physiotherapie. Versucht wird dabei, ein muskuläres Ungleichgewicht zu beheben und die Beweglichkeit zu erhalten.
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Wurde Morbus Scheuermann diagnostiziert, kann die Krümmung der Wirbelsäule an sich nicht behandelt werden, sondern nur die Symptome. Es kann dabei versucht werden, eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu verhindern oder zu verlangsamen. Abhängig von den Schmerzen und dem Grad der Krümmung kann es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Morbus Scheuermann kommen.
Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Morbus Scheuermann der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Durch Morbus Scheuermann sind die Bewegungsmöglichkeiten der Betroffenen eingeschränkt und mit Schmerzen verbunden. Eine Tätigkeit, bei der man körperlich aktiv ist, führt also eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Morbus Scheuermann als eine Tätigkeit, bei der der Betroffene die Position, in der er arbeitet, frei gestalten kann und zu jeder Zeit anpassen kann oder auch eigenständig Pausen machen kann. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Morbus Scheuermann bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann daher jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Morbus Scheuermann Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Morbus Scheuermann Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Morbus Scheuermann durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.