Kann Morbus Reiter zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Schmerzen, Schwellungen und Überwärmung der Gelenkbereiche können Anzeichen für Morbus Reiter sein. Ob die Erkrankung zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen kann und was bei einem Leistungsantrag zu beachten ist, wenn es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Morbus Reiter kommt, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Morbus Reiter, auch reaktive Arthritis genannt, ist eine entzündliche Erkrankung der Gelenke, welche sich als Reaktion auf einen bakteriellen Infekt entwickelt. Betroffen sind primär die Gelenke aber auch die Harnröhre, Bindehäute der Augen, die Haut oder die Wirbelsäule können betroffen sein. Die Krankheit setzt sich meist zusammen aus einer Gelenkentzündung (Arthritis), einer Harnröhrenentzündung (Urethritis) und einer Bindehautentzündung (Konjunktivitis). Die Symptome von Morbus Reiter treten in den meisten Fällen zwei bis vier Wochen nach einer Infektion auf. Betroffene leiden dann unter Gelenkschmerzen, Schwellungen der Gelenke und einer Überwärmung im Bereich der Gelenke. Diese Symptome können sich nur bei einem Gelenk zeigen, es können aber auch mehrere Gelenke betroffen sein. Durch die Augenentzündung kommt es meist zu geröteten, brennenden und schmerzenden Augen. Darüber hinaus sind Betroffene Lichtscheu und haben Störungen beim Sehen. In schweren Fällen einer Augenentzündung kann es sogar zur Erblindung kommen. Die Hautveränderungen zeigen sich häufig an Hand- und Fußsohlen durch Schuppenflechten oder einer übermäßigen Verhornung der Haut. Darüber hinaus kann es zu verkrusteten Händen und bräunlichen Verfärbungen kommen. Die Mundschleimhaut kann ebenfalls betroffen sein, was eine vermehrte Speichelbildung und Ablagerungen auf der Zunge zur Folge haben kann. Eine Harnröhrenentzündung verursacht häufigen Harndrang und Schmerzen beim Wasserlassen.
Die Ursache für Morbus Reiter ist eine Infektion mit Bakterien im Magen-Darm-Trakt, der Harn- und Geschlechtsorgane oder der Atemwege. Hierbei gibt es typische Erreger wie Chlamydien und Enterobakterien, die ein häufiger Auslöser sind. Der Körper ist nicht in der Lage, die vorangegangenen Erreger vollständig zu beseitigen, wodurch die Erreger vom ursprünglich infizierten Gewebe in das Blut und die Lymphbahnen gelangen. Das Immunsystem bekämpft die Bakterien weiter und ruft dadurch Entzündungen hervor.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Wurde Morbus Reiter diagnostiziert, kann versucht werden, die Krankheit mithilfe von Medikamenten und Physiotherapie zu behandeln. Medikamente heilen jedoch meist nicht die reaktive Arthritis an sich, sondern bekämpfen lediglich den Erreger. Sind die Behandlungsmöglichkeiten erfolglos, kann es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Morbus Reiter kommen.
Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Morbus Reiter der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Betroffene von Morbus Reiter haben meist Schmerzen und auch sichtbare Symptome können auftreten. Aufgrund der Harnwegsprobleme und der Stellen an den Händen, führt eine Tätigkeit, bei der der Betroffene viel unterwegs ist und viel in Kontakt mit Menschen ist, eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Morbus Reiter als eine Tätigkeit mit eigenem Büro, flexiblen Arbeitszeiten und möglicherweise auch Home-Office. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Morbus Reiter bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann daher jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Morbus Reiter Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Morbus Reiter Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Morbus Reiter durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.