Berufsunfähigkeit wegen Diabetes – Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Kann Diabetes zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Anzeichen für Diabetes zeigen sich häufig zuerst nur durch ein allgemeines Unwohlsein oder Abgeschlagenheit. Für viele ist die zunächst nicht bedenklich, es können aber weitere Symptome dazukommen und starke Beschwerden hervorrufen, was auch zu einer Berufsunfähigkeit wegen Diabetes führen kann.

Was ist Diabetes?

Unter dem Überbegriff Diabetes gibt es zwei verschiedene Krankheiten, welche sich jedoch grundlegend unterscheiden. Es gibt die Krankheit Diabetes mellitus und Diabetes insipidus. Beide Krankheiten haben andere Symptome und Ursachen, können aber gleichermaßen zu einer Berufsunfähigkeit wegen Diabetes führen.

Diabetes mellitus ist eine Kohlenhydrat-Stoffwechselstörung, die sogenannte „Zuckerkrankheit“, welche sich wiederum in zwei Varianten aufteilen lässt. Typ-1-Diabetes und Typ-2-Diabetes. Ausschlaggebend für Diabetes mellitus ist Insulin. Insulin ist ein lebenswichtiges Hormon, welches in der Bauchspeicheldrüse gebildet wird. Durch Insulin wird der Blutzuckerspiegel reguliert beziehungsweise gesenkt. Die Menschen, die an Typ-1-Diabetes leiden, produzieren kein Insulin, diejenigen, die an Typ-2-Diabetes leiden haben eine sogenannte Insulinresistenz. Typ-1-Diabetiker produzieren gar kein Insulin. Bei Typ-2-Diabetes sind die Zellen weniger empfindlich für Insulin und der Blutzuckerspiegel kann dadurch nicht reguliert werden. Eine Insulinresistenz kann vererbt werden, entsteht jedoch trotz Vererbung nur, wenn ein inaktiver Lebensstil und unpassende Ernährung hinzukommen. Die Symptome der Betroffenen sind Durst, häufiges Wasserlassen, Schwäche, Muskelkrämpfe und viele weitere Anzeichen, welche auch psychisch sein können.

Diabetes insipidus dagegen betrifft die Urinausscheidung. Die Betroffenen leiden unter einer erhöhten Urinausscheidung, welche sich auf eine Hormonstörung oder eine Nierenstörung zurückführen lässt. Bei Diabetes insipidus centralis (Hormonstörung) gelangt der Botenstoff ADH, welcher der Urinausscheidung entgegenwirkt, nicht bis zu den Nieren. Ursache hierfür kann die mangende Produktion des ADH sein oder der fehlende Transport. Diabetes insipidus renalis (Nierenstörung) dagegen liegt an einer Schädigung der Nieren selbst. Der Botenstoff ADH ist dabei zwar vorhanden, das Gewebe, auf das er einwirken soll, ist jedoch geschädigt und der Urin kann nicht mehr richtig konzentriert werden.

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Berufsunfähigkeit wegen Diabetes

Wurde eine Art von Diabetes diagnostiziert, ist das Ziel die Symptome zunächst bestmöglich zu behandeln und die Beschwerden der Betroffenen zu lindern. Sind die Einschränkungen der Betroffenen jedoch sehr einschränkend, kann es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Diabetes kommen.

Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Diabetes der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Bei Diabetes mellitus muss der Blutzuckerspiegel ständig beobachtet und reguliert werden. Ist dies bei einer bestimmten Tätigkeit nicht möglich, führt diese eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit als eine Tätigkeit, bei der der Erkrankte die Möglichkeit hat. Bei Diabetes insipidus führt eine Tätigkeit, bei der man zum Beispiel keinen garantierten Zugang zu einer Toilette hat oder viel unterwegs ist, eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Diabetes bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann daher jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Diabetes Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Diabetes Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen Diabetes erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Diabetes durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit wegen Diabetes.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt bei der Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsrente wegen einer Diabetes.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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