Berufsunfähigkeit wegen PTBS – Rechtsanwälte für Versicherungsrecht

Kann eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Bei einer posttraumatischen Belastungsstörung haben die Betroffenen oft Symptome wie das Wiedererleben besonders belastender oder außergewöhnlich bedrohlicher Ereignisse. Dadurch empfinden die Betroffenen häufig große Angst, Schutzlosigkeit und eine Art Kontrollverlust. Ob die Erkrankung zu einer Berufsunfähigkeit wegen PTBS führen kann und was bei einem Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

Was ist eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)?

Eine posttraumatische Belastungsstörung ist eine verzögerte psychische Reaktion auf ein sehr belastendes Ereignis, eine außergewöhnliche Bedrohung oder ein katastrophenartiges Ausmaß. Charakteristisch für eine posttraumatische Belastungsstörung ist, dass die Betroffenen das Durchlebte immer wieder in Form von Erinnerungen, (Tag-)Träumen oder Flashbacks erleben. Neben dem Wiedererleben leiden die Betroffenen häufig auch parallel an Vermeidungssymptomen. Das Risiko, an einer posttraumatischen Belastungsstörung zu erkranken ist besonders hoch bei traumatischen Ereignissen, die durch Menschen hervorgerufen wurden. Zusätzlich zu dem Wiedererleben leiden Menschen mit einer PTBS oft an Schlafstörungen, Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und einer erhöhten Wachsamkeit. Bei vielen Betroffenen ist das Vertrauen in andere Menschen nachhaltig gestört und sie leiden unter Schuld- oder Schamgefühlen.

Typische Auslöser, die eine posttraumatische Belastungsstörung hervorrufen sind zum Beispiel Krieg, Flucht oder Terroranschläge, individuelle Gewalterfahrungen wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und Folter oder auch menschlich verursachte Katastrophen wie Zugkollisionen oder Industrieunfälle. Zusammengefasst können viele Situationen Auslöser einer PTBS sein.

Eine posttraumatische Belastungsstörung kann durch eine Psychotherapie und das Erlernen von Bewältigungsstrategien behandelt werden. Das Risiko durch eine PTBS an Suchterkrankungen, Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen zu erkranken ist trotzdem sehr hoch. Insgesamt kann es daher auch zu einer Berufsunfähigkeit wegen PTBS kommen.

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Berufsunfähigkeit wegen PTBS

Wurde von einem Psychologen eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, besteht oftmals die Möglichkeit, das traumatische Ereignis bestmöglich zu therapieren. Ist die Therapie erfolgslos und ist bei dem Betroffenen eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, stellt sich die Frage, ab wann eine posttraumatische Belastungsstörung zu einem Versicherungsfall im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung wird.

Maßgeblich dafür sind zunächst immer die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei einer PTBS der Fall ist, bedarf immer einer Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Tätigkeiten, in denen Betroffene mit möglicherweise traumatischen Ereignissen konfrontiert werden, führen also tendenziell eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen PTBS, als Tätigkeiten, bei denen ein solches Risiko geringer ist. Eine pauschale Aussage darüber, ob man bei einer PTBS bedingungsgemäß berufsunfähig ist, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von einer PTBS Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von einer PTBS Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen PTBS erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen PTBS durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Unsere Experten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit wegen PTBS.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt bei der Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsrente wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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