Berufsunfähigkeit wegen Migräne

Berufsunfähigkeit wegen Migräne

Kann Migräne zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Personen, die an Migräne leiden, haben meistens anfallsartige Kopfschmerzen, welche in unregelmäßigen Abständen wiederkehren. In dem folgenden Beitrag wird thematisiert, was genau Migräne ist, ob es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Migräne kommen kann und welche Dinge zu beachten sind, wenn man einen Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen möchte.

Was ist Migräne?

Betroffene, die unter Migräne leiden, haben in der Regel hauptsächlich Kopfschmerzen mit unterschiedlichen Begleitsymptomen. Häufig auftretende Begleitsymptome sind Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Veränderungen des Sehvermögens, Tinnitus oder auch Aufmerksamkeitsstörungen. Die Stärke solcher Migräneattacken ist sehr unterschiedlich.

Ursächlich für Migräne können Schlafmangel, bestimmte Lebensmittel, übermäßige Sinnesreizungen, Stress oder auch das Auslassen von Mahlzeiten und damit einhergehender starker Hunger sein. Ein sehr häufiger Auslöser von Migräne ist ein hoher Östrogenspiegel, was auch der Grund dafür ist, dass Frauen deutlich häufiger an Migräneanfällen leiden als Männer.

Migräne selbst lässt sich nicht heilen, kann aber kontrolliert werden. Dabei ist es sehr hilfreich die möglichen Auslöser für die Migräne herauszufinden, damit man gezielt gegen diese vorgehen kann oder bereits vor dem Kontakt mit derartigen Auslösern Medikamente zu sich nehmen kann, die einen Migräneanfall verhindern oder lindern können. Weiterhin werden verhaltensbezogene Maßnahmen empfohlen, um die Migräne zu kontrollieren. Besondere Entspannungstechniken und Stressbewältigungstechniken können eine Lösung für Betroffene darstellen. In Bezug auf Medikamente ist zu beachten, dass ein hoher Konsum von Schmerzmitteln die Symptome jedoch auch verschlimmern kann.

In den meisten Fällen dauern Migräneattacken einige Stunden bis Tage an. Die Symptome verschwinden aber oftmals von selbst wieder. Es ist hingegen auch möglich, dass die Migräne länger anhält und dadurch erhebliche Auswirkungen auf das Privat- und Arbeitsleben des Betroffenen hat oder sogar eine Berufsunfähigkeit wegen Migräne nach sich zieht.

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Berufsunfähigkeit wegen Migräne

Wurde eine Migräne diagnostiziert, leidet der Betroffene höchstwahrscheinlich unter regelmäßig auftretenden Migräneattacken, die ihn sehr beeinträchtigen. Hat der Betroffene eine Berufsunfähigkeitsversicherung, stellt sich daher die Frage, ab wann Migräne zu einem Versicherungsfall im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung wird.

Maßgeblich dafür sind zunächst immer die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei einer Migräne der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Da Migräne spontan auftritt und für die Betroffenen und Außenstehende nicht vorher zu erkennen sind, ist das Risiko hoch, dass auch während der Arbeitszeit ein Migräneanfall auftritt. Übt der Betroffene eine Tätigkeit aus, bei der er regelmäßig einem hohen Maß an Stress ausgesetzt ist oder die Sinne stark beansprucht werden, könnte es zu Anfällen und daraus resultierend auch zum Erbrechen oder weiteren Symptomen kommen, die das Arbeiten erheblich erschweren. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Migräne bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Migräne Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Migräne Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen Migräne erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Migräne durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt bei der Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Migräne.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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