Kann Tuberkulose zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Betroffene, die mit Tuberkulose infiziert sind, haben häufig langanhaltenden Husten und Schmerzen beim Atmen. Wird die Krankheit erst spät erkannt und behandelt, kann sie zu erheblichen Schäden führen. Behandlungsmöglichkeiten, Ursachen und unter welchen Umständen es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Tuberkulose kommen kann und was bei einem Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Tuberkulose ist eine durch Bakterien ausgelöste Infektionskrankheit, welche überwiegend die Lunge befällt. Die Myobakterien werden durch kleinste Tröpfchen beim Husten, Sprechen oder Niesen übertragen, meist von Mensch zu Mensch. Verbreiten sich die Erreger, befällt die Tuberkulose möglicherweise neben der Lunge auch andere Organe. Eine Tuberkulose, die Organe außerhalb der Atemwege betrifft, ist jedoch meist nicht ansteckend. Die am häufigsten auftretende Symptome sind Husten, Brustschmerzen und Atemnot. Einige Infizierte husten Blut. Allgemeine Symptome, die nicht spezifisch für Tuberkulose sind, aber dennoch auftreten sind Appetitmangel, Gewichtsabnahme, Fieber und vermehrtes Schwitzen, was vor allem nachts auftritt. Häufig sind Betroffene von Tuberkulose zwar infiziert, die Krankheit bricht aber nicht aus. Ist das Immunsystem des Infizierten jedoch geschwächt, bricht die Krankheit aus. Tuberkulose wird also besonders gefährlich, wenn das Immunsystem des Infizierten geschwächt ist. Säuglinge und Kinder aber auch ältere Menschen oder wegen besonderen Krankheiten Immungeschwächte sind also von einem schweren Krankheitsverlauf besonders bedroht.
Besteht ein Verdacht auf Tuberkulose, wird zunächst versucht die Krankheitserreger nachzuweisen, indem ein bildgebendes Verfahren oder eine Blutuntersuchung gemacht wird. Therapiert wird Tuberkulose grundsätzlich mit einer Kombination von Medikamenten. Wichtig ist hierbei die richtige Dosierung und die Behandlungsdauer, da eine Tuberkulosetherapie lange andauert, in der Regel mindestens 6 Monate. Auch wenn eine Tuberkulosetherapie erfolgreich war, kommt es meistens zu erheblichen Folgeschäden. Tuberkulose kann Narben in der Lunge hinterlassen, welche wiederum zu einem eingeschränkten Lungenvolumen führen. Dadurch wird das Risiko für Atembeschwerden erhöht. Zusätzlich können langanhaltender Husten und Luftnot dauerhaft bleiben. Medizinische und soziale Folgen können daher zu einer Berufsunfähigkeit wegen Tuberkulose führen.
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Wurde Tuberkulose diagnostiziert und die Krankheit ist ausgebrochen, ist der Heilungsprozess lang und kann andauernde Folgen nach sich ziehen. Je nach Ausmaß und Erfolg der Behandlungsmöglichkeiten kann es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Tuberkulose kommen.
Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Tuberkulose der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Da Tuberkulose eine lange Behandlung braucht und Folgen haben kann, ist die genaue Gestaltung der Tätigkeit für die Feststellung einer Berufsunfähigkeit wegen Tuberkulose besonders von Bedeutung. Eine Tätigkeit, bei der der Betroffene sich körperlich betätigen muss (z.B. eine handwerkliche Tätigkeit), führt folglich eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit. Eine Tätigkeit dagegen, die den Betroffenen physisch nicht belastet oder sich regelmäßig genug Pausen einrichten kann, führt hingegen eher nicht so häufig zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Tuberkulose. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Tuberkulose bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann daher jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Tuberkulose Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Tuberkulose Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Tuberkulose durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.