Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus

Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus

Kann Tinnitus zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Betroffene, die an einem Tinnitus leiden, hören ständig Geräusche wie pfeifen, rauschen, summen oder klopfen. Ein solches Ohrgeräusch kann auf Dauer sehr belastend sein. Welche Ursachen und Folgen ein Tinnitus haben kann und ob es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus kommen kann, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

Was ist Tinnitus?

Unter einem Tinnitus versteht man ein Geräusch, was sich wie ein Pfeifen, Brummen, Rauschen oder Klopfen anhört. Das Geräusch bildet sich der Betroffene nicht ein, es ist jedoch für Außenstehende nicht zu hören. Ein Tinnitus kann man auf einem aber auch auf beiden Ohren haben. Ein Tinnitus kann nur kurzanhaltend sein und von allein wieder verschwinden, jedoch gibt es auch Fälle, in denen Betroffenen dauerhaft unter einem Tinnitus leiden. Halten die Ohrgeräusche länger als drei Monate an, spricht man von einem chronischen Tinnitus. Die Beschwerden können so stark werden, dass Betroffene ständig angespannt sind und sich nicht mehr konzentrieren können. Hinzu kommt, dass die Betroffenen auch nachts unter dem Tinnitus leiden und dadurch die Lebensqualität erheblich eingeschränkt ist. Folgeerkrankungen beziehungsweise Symptome eines langanhaltenden Tinnitus sind häufig eine Geräuschüberempfindlichkeit oder ein kompletter Hörverlust. Weitere Begleiterkrankungen sind Angststörungen und Depressionen, da der Tinnitus sehr belastend für die Betroffenen sein kann.

Ursache für einen Tinnitus ist meist die Schädigung von Sinneszellen im Innenohr. Ursächlich für eine solche Schädigung kann eine hohe Lärmbelastung sein. Die zerstörten oder gereizten Sinneszellen geben keine Signale mehr an das Gehirn weiter. Da echte Signale ausbleiben, reagiert das Gehirn mit verstärkter Aktivität und einer Art Phantomgeräusche, dem Tinnitus. Weitere mögliche Ursachen für Tinnitus sind eine Mittelohrentzündung, eine Verstopfung des Gehörgangs oder ein geplatztes Trommelfell.

Ist die Ursache bekannt, kann ein Tinnitus gut behandelt werden und verschwindet in der Regel. Ist die Ursache unklar, ist eine Behandlung schwieriger. Medikamente können helfen, die Beschwerden zu lindern, heilen den Tinnitus aber nicht vollständig.

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Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus

Wurde ein Tinnitus diagnostiziert und ist die Belastung des Betroffenen sehr hoch, kann dies auch berufliche Folgen haben. Ist der Tinnitus chronisch, sind die Therapiemöglichkeiten häufig nicht besonders erfolgreich und es kann je nach Ausmaß und Erkrankung zu einer Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus kommen.

Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Tinnitus der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Da man als Betroffener eines Tinnitus besonders geräuschempfindlich ist, führt eine Tätigkeit mit hoher Lärmbelästigung oder ständiger Schalleinwirkung eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit als eine Tätigkeit, bei der man ein eher ruhiges Umfeld hat mit wenig Geräuscheinflüssen. Eine Arbeit, bei der man z.B. viel von kleinen Kindern umgeben ist, stellt eine höhere Geräuschbelastung dar, als eine Bürotätigkeit, wo wenig das Telefon klingelt, in kleinen Büros gearbeitet wird und man die Möglichkeit hat, sich zurückzuziehen. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Tinnitus bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann daher jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Tinnitus Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Tinnitus Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Rechtsanwalt erreicht Anerkennung von Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus.

Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus von Versicherer anerkannt

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Unsere Experten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt bei der Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Tinnitus.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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