Können orthopädische Erkrankungen zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Betroffene von orthopädischen Erkrankungen leiden meist unter Schmerzen, Funktionsstörungen und Bewegungseinschränkungen. Darüber, was genau orthopädische Erkrankungen sind, wie die Betroffenen beeinträchtigt sind und ob es dadurch zu einer Berufsunfähigkeit wegen orthopädischer Erkrankungen kommen kann, können Sie sich im Folgenden informieren.
Von orthopädischen Erkrankungen spricht man, wenn das Muskel-Skelett-System betroffen ist, am häufigsten Knochen oder Gelenke. Es gibt akute orthopädische Erkrankungen, wie beispielsweise einen Knochenbruch oder eine Schulterverrenkung, die meist auf ein plötzliches Trauma zurückzuführen sind. Akute orthopädische Verletzungen verheilen nach einer Zeit und ärztlicher Behandlung meist jedoch wieder ohne bleibende Schäden. Chronische Erkrankungen hingegen beginnen oftmals langsam, entwickeln sich mit der Zeit und werden schlimmer. Häufige orthopädische Erkrankungen sind Arthrose, Skoliose, Osteoporose, Rückenschmerzen oder ein Bandscheibenvorfall.
Zu wenig Bewegung, verkürzte oder geschwächte Muskeln oder eine schlechte Haltung können orthopädische Erkrankungen begünstigen und hervorrufen. Ein solches Ungleichgewicht im Körper kann zu Asymmetrien führen und Fehlstellungen hervorrufen, die wiederrum Schmerzen hervorrufen. Dies kann nicht nur den Bewegungsapparat, sondern auch innere Organe beeinträchtigen und weitere Folgen nach sich ziehen.
Um das Risiko für orthopädische Erkrankungen bereits im vornherein zu minimieren, sollte man darauf achten, sich genug zu bewegen, einseitige Haltungen so gut es geht zu vermeiden oder andernfalls ausgleichen. Hilfreich hierbei kann hierbei auch eine Physiotherapie sein. Nicht jede chronische orthopädische Erkrankung jedoch lässt sich durch Bewegungsübungen oder Physiotherapie verbessern oder heilen. Handelt es sich um eine sehr schwerwiegende orthopädische Erkrankung, ist es in einigen Fällen jedoch nötig, sich einem chirurgischen Eingriff zu unterziehen, um Schmerzen und andere Beschwerden zu beseitigen. Je nachdem wie groß die Beschwerden und die Beeinträchtigungen im Alltag sind, könnte es zu einer Berufsunfähigkeit wegen orthopädischer Erkrankungen kommen.
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Wurde eine orthopädische Erkrankung diagnostiziert, sind die Beschwerden des Betroffenen oftmals schon sehr belastend und schränken den Betroffenen ein. Ist bei dem Betroffenen eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, stellt sich die Frage, ab wann orthopädische Erkrankungen zu einem Versicherungsfall im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung werden.
Maßgeblich dafür sind zunächst immer die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei den Folgen einer orthopädischen Erkrankung der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Tätigkeiten, in denen Betroffene ungünstigen körperlichen Bedingungen ausgesetzt sind, bei denen man viel sitzt oder körperlich einseitig arbeitet, führen also eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, als es bei einem Arbeitsplatz der Fall sein dürfte, der körperliche Bewegung aber nicht Belastung ermöglicht oder sich zumindest nicht negativ auswirkt. Eine pauschale Aussage darüber, ob man aufgrund einer orthopädischen Erkrankung bedingungsgemäß berufsunfähig ist, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von orthopädischen Erkrankungen Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von orthopädischen Erkrankungen Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen orthopädischer Erkrankungen durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.