Arthrose ist eine Gelenkkrankheit, bei der sich langsam Gelenkknorpel abbaut. Betroffene haben meist zunehmende Gelenkschmerzen und Bewegungsbeeinträchtigungen. Die Symptome schränken die Betroffenen oftmals stark in ihrer Mobilität ein und bedeuten dadurch auch oft einen erheblichen Verlust der Lebensqualität. Was genau Arthrose ist und ob sie auch zu einer Berufsunfähigkeit wegen Arthrose führen kann, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Arthrose ist eine chronische Gelenkerkrankung, die nicht nur den Gelenkknorpel befällt, sondern auch die Knochen, Bänder, Kapsel und die Gelenkinnenhaut. Charakteristisch für Arthrose ist ein Gelenkverschleiß, welcher das altersübliche Maß überschreitet. Durch die Arthrose sind der Knorpelabbau und der Knorpelaufbau nicht mehr im Gleichgewicht, wie es eigentlich sein sollte. Dadurch wird die Knorpelsubstanz geschädigt und es kommt zu weichem, dünnem und rissigem Knorpel, was die Belastbarkeit des Gelenkes erheblich einschränkt. Durch diese Schädigungen am Knorpel wiederum kann es zu Entzündungen im Gelenk kommen. Tritt der Knorpelverlust in mehreren Gelenken auf, spricht man von Polyarthrose. Ursache für Arthrose können genetische Veranlagungen, Überbelastung oder Verletzungen sein. Übergewicht oder andere Gelenkerkrankungen wie Gicht oder Rheuma sind jedoch auch mögliche Risikofaktoren.
Die Symptome zeigen sich zu Anfang meist nur gelegentlich und nach ungewohnter oder starker Belastung. Die Gelenke können sich steif anfühlen und besonders nach langen Ruhephasen schmerzen. Ist die Krankheit schon weiter fortgeschritten, leiden die Betroffenen häufig dauerhaft unter Schmerzen und auch Bewegungseinschränkungen kommen hinzu. Daraufhin folgt häufig eine Schonhaltung, Kraftverlust und Muskelverkürzungen.
Die Symptome einer Arthrose können sich auf unterschiedliche Arten zeigen. Einige betroffene Personen haben nur Schmerzen im Gelenk, Andere dagegen haben sichtbare Schwellungen, Rötungen oder Hitze an den jeweiligen Gelenken. Unabhängig von der Form der Arthrose nehmen die Symptome jedoch bei allen Formen im Krankheitsverlauf immer stärker zu. Die Erkrankung wird in vier Arthrosestadien eingeteilt.
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Wurde bei einem Betroffenen Arthrose festgestellt, ist der Leidensdruck durch die Schmerzen und andere Symptome meist schon sehr hoch und der Betroffene wird bereits in seinen Tätigkeiten eingeschränkt sein. Hat der Betroffenen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, stellt sich sodann die Frage, ab wann die Arthrose und die daraus resultierenden Folgen zu einem Versicherungsfall im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung werden.
Maßgeblich dafür sind zunächst immer die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Oftmals wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Arthrose der Fall ist, ist immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Tätigkeiten, in denen Betroffene derartigen körperlichen Belastungen ausgesetzt sind, dass die Knochen den Belastungen nicht mehr standhalten können oder stark schmerzen, führen eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, als es bei einem Beruf der Fall sein dürfte, bei dem es eher weniger körperliche Belastung gibt und der Versicherte seine Gelenke zwischendurch entlasten kann. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Arthrose bedingungsgemäß berufsunfähig ist, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von einer Arthrose Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend.
Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von einer Arthrose Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Arthrose durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.