Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie – Rechtsanwälte für Versicherungsrecht

Kann Epilepsie zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung mit einem sehr vielfältigen Erkrankungsbild. Von Epilepsie wird in der Regel gesprochen, wenn Betroffene mindestens zwei epileptische Anfälle hatten. Welche Formen der Epilepsie es gibt und ob es zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie kommen kann, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

Was ist Epilepsie?

Epileptische Anfälle werden auch als eine Art Krampfanfälle beschrieben, bei dem die Betroffenen vorübergehend die Kontrolle über ihren Körper oder auch ihr Bewusstsein verlieren. Solche Anfälle fallen dann unter die Krankheit Epilepsie, wenn der Betroffene mindestens zwei Anfälle hatte oder nach einem ersten Anfall ein deutlich erhöhtes Risiko für weitere Anfälle besteht.

Es gibt unterschiedliche Arten von epileptischen Anfällen, zwischen den zu unterscheiden ist. Bei einem sogenannten fokalen Anfall zeigt der Betroffene nicht zielgerichtete, unkontrollierbare Verhaltensweisen wie Schmatzen, Lippenlecken oder Nesteln. Bei einem generalisierten Anfall leidet die betroffene Person unter Ohnmachtsanfällen oder Stürzen, worauf eine Verkrampfung des Körpers folgt. Die häufigste Art eines Anfalls ist jedoch ein tonisch-klonischer Anfall. Dabei wird zuerst der Körper durch die Anspannung aller Muskeln steif – die tonische Phase. Daraufhin folgt ein Bewusstseinsverlust – die klonische Phase. Während eines solchen Anfalls beißen sich die Betroffenen häufig auf die Zunge oder Wange oder es kommt zum Einnässen aufgrund der unkontrollierten Muskelbewegungen. Nach einem epileptischen Anfall ist der Betroffene meist sehr erschöpft und noch eine Zeit lang verwirrt.

Hervorgerufen werden Epilepsien durch Erkrankungen des Zentralen Nervensystems. Das Nervensystem besteht aus Milliarden von Nervenzellen, welche elektrische Signale erzeugen, empfangen und übertragen. Werden die Nervenzellen gestört, zum Beispiel durch eine Schädigung des Hirngewebes, kommt es zu plötzlichen elektrischen Entladungen und es kommt zu Zuckungen und Muskelaktivität, welche sich nicht kontrollieren lassen.

Konkrete Ursachen können ein Schädel-Hirn-Trauma, ein Schlaganfall, ein Hirntumor oder auch Drogenkonsum oder bestimmte Medikamente sein. Folgen, welche möglicherweise zu einer Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie führen, können zum Beispiel Gedächtnisstörungen, Depressionen oder Angsterkrankungen sein.

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Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie

Wird von einem Arzt Epilepsie diagnostiziert, hat ein Betroffener bereits mindestens einen epileptischen Anfall gehabt, der möglicherweise erneut auftritt oder bereits langfristige Folgen nach sich zieht. Hat der Betroffene eine Berufsunfähigkeitsversicherung, stellt sich die Frage, ob die Epilepsie im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem Versicherungsfall wird.

Maßgeblich dafür sind zunächst immer die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei einer Epilepsie der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Da epileptische Anfälle spontan auftreten und für die Betroffenen und Außenstehende nicht vorher zu erkennen sind, ist das Risiko hoch, das während der Arbeitszeit ein epileptischer Anfall auftritt. Übt der Betroffene eine Tätigkeit aus, bei der regelmäßiger Kundenkontakt nötig ist oder er in einem Bereich arbeitet, an dem Maschinen betätigt werden müssen oder am Straßenverkehr teilgenommen werden muss, kann dies sehr gefährlich werden und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Epilepsie bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Epilepsie Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Epilepsie Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt bei der Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Epilepsie.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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