Ist es möglich, dass Rückenschmerzen zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Die meisten Menschen hatten in ihrem Leben schon einmal mit Rückenschmerzen zu kämpfen. Rückenschmerzen können eine Vielzahl von Auslösern haben und sich auf viele verschiedene Arten zeigen. Auch wenn die Rückenschmerzen bei den meisten Personen nach einiger Zeit wieder abklingen oder nur für kurze Zeit andauern, gibt es auch Fälle, in denen die Betroffenen dauerhaft sehr stark von den Rückenschmerzen beeinträchtigt werden. Ob Rückenschmerzen so chronisch und stark sein können, dass sie möglicherweise zu einer Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen führen, erfahren Sie in dem folgenden Artikel.
Rückenschmerzen lassen sich meist in zwei Bereiche unterteilen. Einmal Schmerzen im Bereich der Lendenwirbel, also im unteren Rücken, und Schmerzen im oberen Bereich, eher im Bereich der Schultern und der Rippen. Hinzukommen können zusätzlich ausstrahlende Schmerzen, die im Rücken ihren Ursprung haben, sich aber auch über andere Körperregionen erstrecken, wie zum Beispiel in die Beine oder bis in die Arme und in den Kopf. Auch die Ausprägung der Schmerzen lässt auf verschiedene spezifische Formen von Rückenschmerzen schließen. Je nachdem, wo die Schmerzen stärker oder weniger stark sind, oder ob sie eher entlang der Muskeln oder der Nerven entlanglaufen, kann man daraus schlussfolgern, um welche genaue Art von Rückenschmerzen es sich handelt. Beispiele dafür könnten Ischialgie oder sogar ein Bandscheibenvorfall sein.
Die Ursachen von Rückenschmerzen können sehr unterschiedlich sein und können je nach Art und Umfang des Schmerzes von Ärzten oder Physiotherapeuten ermittelt werden. Häufige Ursachen sind Bewegungsmangel und eine daraus resultierende schwache Rumpfmuskulatur, Fehlbelastungen durch zu langes oder ungleichmäßiges Sitzen. Eine weitere Ursache können aber auch Muskelverspannungen oder genetische Veranlagungen sein. Um die Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen, ist es möglich, die Muskeln einerseits zu dehnen, jedoch andererseits auch zu kräftigen und dadurch ein Gleichgewicht im Bewegungsapparat zu schaffen. Längeres Verharren in einer Position sollte vermieden werden, stattdessen sollte man sich tendenziell mehr bewegen, um einer Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen vorzubeugen.
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Werden von einem Arzt Rückenschmerzen diagnostiziert, ist es meist schon so weit, dass der Leidensdruck des Betroffenen sehr hoch ist und die Rückenschmerzen sehr häufig auftreten. Ist bei dem Betroffenen eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, stellt sich die Frage, ab wann Rückenschmerzen im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem Versicherungsfall werden. Maßgeblich dafür sind zunächst immer die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Rückenschmerzen der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Tätigkeiten, in denen Betroffene körperlichen Bedingungen ausgesetzt sind, dass der Rücken diesen Belastungen nicht mehr standhalten kann, führen also eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, als es bei einem Arbeitsplatz der Fall sein dürfte, der den Rücken schont oder zumindest nicht negativ belastet. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Rückenschmerzen bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Rückenschmerzen Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Rückenschmerzen Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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