Betroffene, die unter einem Burn-out leiden, haben häufig mit totaler körperlicher, emotionaler und geistiger Erschöpfung im Zusammenhang mit einer verminderten Leistungsfähigkeit zu kämpfen. Das Erkrankungsbild eines Betroffenen kann sehr unterschiedlich ausgeprägt sein und sowohl physisch als auch psychisch sein. Je nachdem, wie sehr die Symptome die Betroffenen einschränken oder belasten, kann es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Burn-out kommen. Was ein Burn-out genauer ist und ob hieraus Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung entstehen können, erfahren Sie im Folgenden.
Ein Burn-out ist ein andauerndes Erschöpfungssyndrom, welches sich im Gegensatz zu anderen Krankheiten und kurzen Erschöpfungsphasen dadurch kennzeichnet, dass ein Burn-out nicht durch eine einfache Erholungsphase zu beheben ist. Charakteristisch für einen Burn-out ist vor allem, dass er keine eigenständige Krankheit darstellt, sondern vielmehr eine Risikosituation darstellt, aus der sich weitere Krankheiten entwickeln können. Einige regelmäßig auftretenden Folgen eines Burn-outs sind psychische Beschwerden, wie Depressionen und Angststörungen aber auch physische Erkrankungen, wie Bluthochdruck, Kopfschmerzen oder Herz- und Magenbeschwerden. Am häufigsten leiden berufstätige Menschen mit übermäßigem Stress und einer hohen Arbeitsbelastung an einem Burn-out und werden dadurch Betroffene einer Berufsunfähigkeit wegen Burn-out. Neben der hohen Arbeitsbelastung können auch persönliche Faktoren einen Burn-out begünstigen. Begünstigende Faktoren können ein geringes Selbstwertgefühl, ein unausgewogener Lebensstil, mangelnde Selbstfürsorge oder auch belastende Lebensumstände sein. Durch diese Faktoren entwickelt sich ein Burn-out langsam in mehreren kleinen Stadien, bis es schließlich zu der totalen Erschöpfung kommt.
Individuelle Risikofaktoren sollten, wenn möglich, so früh wie möglich erkannt werden und es sollte versucht werden, diese zu regulieren. Frühe Anzeichen für einen Burn-out könnten eine erhöhte Reizbarkeit, ein Rückzug aus dem sozialen Umfeld und das Vernachlässigen von Freizeitaktivitäten wie Sport oder Hobbys sein. Dazu kommt, dass Betroffene nachts häufig nicht gut oder nicht erholsam schlafen, dafür aber tagsüber an einem erhöhten Bedürfnis nach Schlaf leiden. Die Spätfolgen eines Burn-outs sind meistens, dass die bereits vorhandenen Symptome bleiben oder sich künftig noch verstärken. Dies kann zu einem generell geschwächten Immunsystem führen und folglich auch zu einer Berufsunfähigkeit wegen Burn-out.
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Wurde bei einem Betroffenen ein Burn-out diagnostiziert, ist der Leidensdruck bei den Betroffenen häufig schon sehr hoch, da meist gerade das vorherige Ignorieren von Warnzeichen einen Burn-out auslöst. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, stellt sich sodann die Frage, ab wann der Burn-out selbst oder die Folgen eines Burn-outs zu einem Versicherungsfall im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung wird. Maßgeblich dafür sind zunächst immer die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Oftmals wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei einem Burn-out der Fall ist, ist immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Tätigkeiten, in denen Betroffene derartigem körperlichen oder psychischem Stress ausgesetzt sind, dass sie den Belastungen nicht mehr standhalten können, führen also eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, als es bei einem Beruf der Fall sein dürfte, bei dem es eher weniger stressig zugeht und auf den Versicherten weniger Druck lastet. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Burn-out bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von einem Burn-out Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von einem Burn-out Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Burn-out durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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