Kann ein Hörsturz zu einer Berufsunfähigkeit führen? Betroffene, die einen Hörsturz erlitten haben, haben mit erheblichen Einschränkungen ihres Hörvermögens zu kämpfen. Die Krankheit tritt sehr abrupt auf und kann unterschiedliche Ursachen haben. Je nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und den möglichen Begleitsymptomen kann es zu einer Berufsunfähigkeit nach Hörsturz kommen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau ein Hörsturz ist und ob er zu einer Berufsunfähigkeit führen kann.
Ein Hörsturz kann zu starken Einschränkungen des Hörvermögens führen. Viele Erkrankte hören abrupt weniger, nichts mehr oder können Töne nicht mehr richtig oder auf den Ohren nur unterschiedlich wahrnehmen. Dabei wird davon ausgegangen, dass es sich bei einem Hörsturz um eine vorübergehende oder dauerhafte Störung der Funktion der Sinneszellen im Innenohr, welche auch Haarzellen genannt werden, handelt. Diese Haarzellen werden über sehr feine Gefäße mit Nährstoffen versorgt. Bleibt diese Versorgung jedoch aus, kann es zu einem Hörsturz kommen. Eine derartige Durchblutungsstörung könnte hervorgerufen werden durch zum Beispiel verstopfte Gefäße durch Blutgerinnsel, Bluthochdruck, Arteriosklerose oder auch durch einen zu hohen Nikotinkonsum. Weitere Ursachen könnten aber auch Virusinfektionen, vorangegangene Mittelohrentzündungen, Nervenschädigungen oder Erkrankungen der Wirbelsäule sein.
Ein Hörsturz ist nicht zwangsläufig dauerhaft, sondern kann auch nach einiger Zeit wieder vergehen und heilt meist innerhalb von einigen Tagen von selbst wieder aus. Möglich ist jedoch auch eine dauerhafte akustische Beeinträchtigung, das Entstehen eines Tinnitus oder, dass das betroffene Ohr taub bleibt. Bleibende Beeinträchtigungen können oftmals auch durch Hörgeräte ausgeglichen werden.
Ein Hörsturz zu erkennen, bevor er dem Betroffenen schadet, ist meist nicht möglich, da es eine abrupt auftretende Krankheit ist. Man kann jedoch versuchen, einem Hörsturz vorzubeugen. Da ein Hörsturz häufig in Verbindung mit Stress auftritt, könnten stressmindernde Strategien oder auch Entspannungstechniken eine Möglichkeit sein, das Nervensystem herunterzufahren und somit bei der Vorbeugung von Stress helfen. Auch regelmäßige Arztbesuche können eine Möglichkeit der Früherkennung sein, da dort Erkrankungen wie Bluthochdruck erkannt werden können und behandelbar sind.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, stellt sich die Frage, ob ein Hörsturz ein Versicherungsfall im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Maßgeblich dafür sind zunächst immer die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. In den allermeisten Fällen wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei einem Hörsturz der Fall ist, ist immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Tätigkeiten, in denen Betroffene derartigen Umständen ausgesetzt sind, dass das Gehör diesen Belastungen nicht mehr standhalten kann, führen also eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, als es bei einem Job der Fall sein dürfte, welcher das Gehör schont und keine der möglichen Ursachen eines Hörsturzes hervorruft oder verstärkt. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch Hörsturz bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von einem Hörsturz Betroffenen in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von einem Hörsturz Betroffenen auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit nach Hörsturz durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.