Berufsunfähigkeit wegen Allergie

Berufsunfähigkeit wegen Allergie

Kann eine Allergie zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Betroffene, die an einer oder mehreren Allergien leiden, haben häufig mit starken Beschwerden von einer laufenden Nase bis hin zu Hautausschlägen zu kämpfen. Je nach Stärke der Allergie sind die Allergiesymptome von kleinerem oder größerem Ausmaß. In dem folgenden Beitrag geht es darum, was eine Allergie ausmacht, wann es zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Allergie kommen kann und was zu beachten ist, wenn man eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchte.

Was ist eine Allergie?

Eine Allergie ist eine überempfindliche Reaktion des Immunsystems auf eigentlich harmlose Umweltstoffe (Allergene). Der Köper reagiert, wie auf einen Krankheitserreger oder Fremdkörper, da er Abwehrstoffe gegen das Allergen, was er für schädlich hält, gebildet hat. Zu einer allergischen Reaktion kommt es meist an den Atemwegen, der Haut und den Schleimhäuten, da dies die Bereiche sind, die mit den Allergenen in Kontakt kommen. Kommen Betroffene mit Allergenen in Kontakt, zeigt sich das häufig durch Schnupfen, Husten, Niesen und Atemprobleme. Weitere Symptome sind tränende Augen, Juckreiz, Hautausschläge und Schwellungen der Schleimhäute. Bei bestimmten oder sehr starken Allergien kann es zu einer anaphylaktischen Reaktion kommen, die lebensgefährlich werden kann. Bei einer solchen Reaktion weiten sich die Beschwerden auch auf andere Körperregionen, wie den Magen-Darm-Trakt oder das Herz-Kreislauf-System aus.

Die Neigung zu einer Allergie kann familiär bedingt sein. Mögliche weitere begünstigende Faktoren sind Luftverschmutzung, Zigarettenrauch, Ernährung oder sonstige chemische Stoffe. Es ist auch möglich, dass Betroffene unter einer sogenannten Kreuzallergie leiden. Bei einer Kreuzallergie ist der Betroffene gegen mehrere Sachen allergisch, da die Allergene ähnliche Eiweiße enthalten. Die Stärke einer Allergie ist nicht immer gleichbleibend, sondern kann sich mit der Zeit auf unterschiedliche Weisen verändern.

Um eine Allergie zu behandeln, gibt es die Möglichkeit Medikamente zu nehmen, eine Hyposensibilisierung zu machen oder die Allergene zu vermeiden. Medikamente lindern die Allergie meist kurzfristig, helfen aber oftmals nicht langfristig gegen die Allergie und gehen mit Nebenwirkungen einher. Eine Hyposensibilisierung dauert mindestens drei bis fünf Jahre, kann aber dazu führen, dass eine Allergie geheilt wird. Die Vermeidung von Allergenen ist sehr hilfreich, jedoch je nach Auslöser nicht immer möglich. Gibt es keine erfolgreiche Therapie, könnte es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Allergie kommen.

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Berufsunfähigkeit wegen Allergie

Wurde eine Allergie diagnostiziert, hat der Betroffene bereits meist mit starken allergischen Reaktionen oder anaphylaktischen Reaktionen zu kämpfen. Ist bei dem Betroffenen eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, stellt sich daher die Frage, ab wann eine Allergie zu einem Versicherungsfall im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung wird.

Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei einer Allergie der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Da eine Allergie schwer zu behandeln ist und dies lange dauert, kann eine Tätigkeit, bei der der Betroffene Kontakt zu potenziellen Allergenen hat, eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen als eine Tätigkeit, bei der er nicht in Kontakt mit solchen Allergenen kommt. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch eine Allergie bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von einer Allergie Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von einer Allergie Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen Allergie erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Allergie durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit wegen Allergie.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt bei der Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Allergie.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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