Kann ein Bandscheibenvorfall zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Betroffene eines Bandscheibenvorfalls leiden nach dem Bandscheibenvorfall oftmals unter starken Rückenschmerzen, welche bis in die Beine ausstrahlen können. Meist klingen die Schmerzen nach einiger Zeit wieder ab. Ein Bandscheibenvorfall kann jedoch auch langfristige Folgen nach sich ziehen. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau ein Bandscheibenvorfall ist, ob er zu einer Berufsunfähigkeit wegen Bandscheibenvorfall führen kann und was bei einem Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist.
Bandscheiben sind eine Art Stoßdämpfer zwischen den einzelnen Wirbeln. Sie sind eine knorpelartige Verbindung, die aus einem Gallertkern besteht und von einem harten Faserkern umgeben ist. Wenn die Bandscheiben Belastungen nicht mehr richtig abfedern können, kann es dazu kommen, dass das Bandscheibengewebe auf einen Nerv drückt und dadurch Schmerzen entstehen. Die Ursache dafür, dass die Bandscheiben diese Belastungen nicht mehr richtig abfedern, ist eine geringere Elastizität aufgrund von Verschleiß, Flüssigkeitsverlust und das Reißen und spröde werden der Bandscheiben.
Bemerkbar macht sich ein Bandscheibenvorfall häufig durch einen heftigen einschießenden Schmerz. Je nachdem an welcher Stelle der Wirbelsäule der Bandscheibenvorfall ist, können die Schmerzen in die Arme, in den oberen Rücken, oder wie es meistens der Fall ist, in die Beine ausstrahlen. Oftmals werden die Schmerzen nach sechs Wochen weniger, da das Bandscheibengewebe vom Körper beseitigt wurde oder sich derartig verschoben hat, dass es keinen Nerv mehr reizt. Es ist auch möglich, dass neben Schmerzen weitere Symptome auftreten, wie Lähmungserscheinungen, Störungen der Blasen- und Darmfunktion oder auch, dass die Schmerzen dauerhaft anhalten.
Treten langanhaltende Schmerzen auf, ist es möglich, Physiotherapie durchzuführen oder für einige Wochen eine Reha zu machen. Teilweise müssen sich Betroffene auch einer Operation unterziehen, wenn die Nerven so stark beeinträchtigt werden, dass die Lähmungserscheinungen nicht nach kurzer Zeit erlöschen oder die Störung der Blasen- und Darmfunktion anhält. Liegt ein solcher Fall vor, kann eine Berufsunfähigkeit wegen Bandscheibenvorfall in Betracht kommt.
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Wurde ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, ist der Betroffenen häufig bereits in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, stellt sich die Frage, ab wann ein Bandscheibenvorfall zu einem Versicherungsfall im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung wird.
Maßgeblich dafür sind zunächst immer die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. In den allermeisten Fällen wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei einem Bandscheibenvorfall der Fall ist, ist immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Tätigkeiten, in denen Betroffene derartigen körperlichen Bedingungen ausgesetzt sind, dass die Bandscheiben diesen Belastungen nicht mehr standhalten können und ein Risiko für einen erneuten Bandscheibenvorfall besteht, führen also eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, als es bei einer Tätigkeit der Fall sein dürfte, die ein bestimmtes, jedoch nicht zu belastendes Maß an Beweglichkeit beinhaltet. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch einen Bandscheibenvorfall bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von einem Bandscheibenvorfall Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von einem Bandscheibenvorfall Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Bandscheibenvorfall durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.