Jöhnke und Reichow Rechtsanwälte erreichen ein außergerichtliches Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit eines Unternehmensberaters wegen Depressionen durch die Swiss Life AG.
Nach der Ausbildung als Bankkaufmann absolvierte der Versicherungsnehmer ein Studium der Wirtschaftswissenschaften. Dazu kam der Abschluss als Steuerberater und eine Weiterbildung zum Unternehmensberater.
In zuletzt gesunden Tagen war der Versicherungsnehmer 40 Stunden pro Woche als Unternehmensberater in einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft tätig. Der Tagesablauf war sehr strukturiert und änderte sich nicht häufig. Der Unternehmensberater fing um 8 Uhr mit der Arbeit an, hatte um 12:30 eine halbstündige Mittagspause und arbeitete dann von 13.00 – 19.00 Uhr. Seine Hauptaufgabe lag in der Beratung bezüglich betriebswirtschaftlicher Fragen.
Außerdem hatte der Unternehmensberater Büro-, Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten zu erledigen. In seinem Verantwortungsbereich lag die Mandantenbetreuung bei der Erstellung und Weiterentwicklung von Ertrags- und Liquiditätsplanungen, das Reporting für Gesellschafter, Kreditinstitute und Finanzdienstleiter und die regelmäßige Beratung zur Planung mit Abwägung der Handlungspositionen. Aufgrund dieser Aufgaben war die Verantwortung, die auf dem Unternehmensberater lastete, sehr hoch. Dazu kamen ein hoher Termindruck sowie hohe Anforderungen an die Interaktionsfähigkeit und Teamfähigkeit.
Der Unternehmensberater klagte zunächst über Konzentrationsschwäche, Kommunikationsschwierigkeiten und Antriebslosigkeit. Aus diesen Beschwerden resultierten Kommunikationsprobleme mit Mandanten und eine erhöhte Fehleranfälligkeit, wodurch der Arbeitsalltag für den Unternehmensberater immer schwieriger zu bewältigen war. Es fiel ihm zunehmend schwer, Dinge zu Ende zu bringen und im Kopf zu behalten, welche Aufgaben er zu erledigen hatte. Ebenfalls hat der Unternehmensberater mit Schlafstörungen zu kämpfen, wodurch es dann am folgenden Tag zu weiteren Problemen kam.
Zu den bereits genannten stets vorhandenen Symptomen traten auch unvorhersehbare schwere depressive Episoden mit wahnhafter Symptomatik auf. Dadurch war eine stationäre Therapie des Unternehmensberaters mithilfe medikamentöser Behandlung notwendig. Restsymptomatiken, wie eingeschränkte Belastbarkeit und Konzentration, die das übrige Krankheitsbild zusätzlich verschlimmerten, verblieben zusätzlich. Die Symptome wurden sowohl medikamentös als auch mithilfe von psychotherapeutischen Sitzungen behandelt. Die stationäre Behandlung reichte allerdings nicht aus, um die depressiven Episoden zu mindern, und es kam unter anderem zu einer weiteren notfallmäßigen Behandlung.
Es folgte ein weiterer stationärer Aufenthalt in einer Klinik und eine wöchentliche oder zweiwöchige Psychotherapie. Weiterhin nahm der Unternehmensberater 5-6 verschiedene Medikamente ein, welche jedoch in der Wirksamkeit nachließen.
Der Unternehmensberater sah sich schlussendlich nicht mehr in der Lage, seiner Tätigkeit angemessen nachzukommen. Daraufhin stellte er einen Leistungsantrag bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Swiss Life AG und begehrte die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Mit Beendigung des Leistungsprüfungsverfahrens teilte die Swiss Life AG dem Unternehmensberater mit, dass eine Berufsunfähigkeit wegen Depressionen nicht konkret nachgewiesen worden sei und weitere fachärztliche Untersuchungen nötig seien. Auch auf der Grundlage weiterer Untersuchungsberichte, die der Unternehmensberater daraufhin einreichte, konnte nach Ansicht der Swiss Life AG keine Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden. Daraufhin unterbreitete die Swiss Life AG dem Unternehmensberater ein Angebot für eine einvernehmliche Regelung. Danach sollte der Unternehmensberater für einen Zeitraum von 19 Monaten eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Diese Vereinbarung stellte jedoch kein Anerkenntnis einer Berufsunfähigkeit dar. Die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers an sich erkannte die Swiss Life AG damit nämlich gerade nicht an. Damit war der Unternehmensberater nicht einverstanden, weswegen er Jöhnke & Rechtsanwälte konsultierte.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begutachteten zunächst die relevanten Unterlagen, um sich ein genaues Bild von der Sachlage zu verschaffen. Anschließend gaben Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte eine begründete Stellungnahme gegenüber der Swiss Life AG ab und reichten weitere Arztberichte ein, mit der sie die Swiss Life AG von dem Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Depressionen schlussendlich überzeugen konnten. Die Swiss Life AG erkannte daraufhin eine Berufsunfähigkeit wegen Depressionen des Unternehmensberaters an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeit als Unternehmensberater einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Weitere Artikel über Verfahren von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gegen die Swiss Life AG finden Sie auch unter Verfahrensberichte Swiss Life AG
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.