Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verhelfen einem LKW-Fahrer zu einem Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit durch den Berufsunfähigkeitsversicherer wegen Lungenfibrose.
Der LKW-Fahrer bemerkte eines Tages eine Luftnot. Wenige Monate nach dem erstmaligen Auftreten dieser Beschwerden wurde er an der Lunge operiert. Die Luftnot verbesserte sich daraufhin zunächst deutlich. Gut ein Jahr später verschlechterte sich der Zustand allerdings wieder, weswegen der LKW-Fahrer von seinem Hausarzt an einen Lungenfacharzt vermittelt wurde. Dort überwies man ihn wiederum in eine Lungenklinik. Vor Ort wurden weitere Untersuchungen angestellt, mit dem Ergebnis, dass dem LKW-Fahrer eine Lungenfibrose, ausgelöst durch eine Allergie gegen Daunenfedern, diagnostiziert wurde.
Die Lungenfibrose beschreibt eine Erkrankung, bei der sich überschüssiges Bindegewebe in der Lunge zwischen den Lungenbläschen und rund um die Blutgefäße bildet. Aufgrund dieser Veränderungen wird der Gasaustausch und der Kreislauf in der Lunge beeinträchtigt. Im Laufe der Zeit entsteht immer mehr Bindegewebe, bis das Innere der Lunge umstrukturiert wird und diese schließlich vernarbt. Das hat ein Schrumpfen der Lunge und eine Herabsetzung ihrer grundlegenden Funktionen zur Folge. Beispielsweise wird die Sauerstoffaufnahme gehemmt sowie die Abgabe von Kohlenstoffdioxid limitiert. Beim Einatmen kann sich die Lunge nun nicht mehr richtig ausdehnen, woraus Atemnot und Herz-Kreislauf-Beschwerden resultieren.
Infolge der Diagnose wurde der LKW-Fahrer in die Warteliste für eine Organspende aufgenommen. Tatsächlich erhielt er bereits wenige Monate später eine neue Lunge und partizipierte im Anschluss an den Eingriff an einer Reha-Maßnahme.
Hinsichtlich seiner Arbeit als LKW-Fahrer sorgte die Unterversorgung mit Sauerstoff jedoch zu Konzentrationsschwächen, rasch einsetzender Müdigkeit und generellen Leistungseinbußen. Selbst nach der Lungentransplantation fehlte dem LKW-Fahrer nach wie vor Kraft. Auch konnte er sich noch immer nicht hinreichend fokussieren und wurde regelmäßig nach kurzer Zeit von Müdigkeit überkommen. Daher fasste er den Entschluss, bei seinem Versicherer einen Leistungsantrag auf Feststellung einer Berufsunfähigkeit wegen Lungenfibrose zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Um die Antragsstellung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht allein stemmen zu müssen, bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um fachliche Unterstützung.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zu Beginn galt es erstmal das vorhandene Material zusammenzutragen, welches geeignet war, eine Berufsunfähigkeit wegen Lungenfibrose des LKW-Fahrers hinreichend zu untermauern (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Eine Berufsunfähigkeit liegt nämlich erst dann vor, wenn ein gewisser BU-Grad erreicht wird. Konkret war es demnach notwendig, dass der LKW-Fahrer die in zuletzt gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit, bezüglich der zeitlichen Ausprägung nicht mehr zu mindestens 50 % verrichten konnte (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Anschließend entwarfen die Rechtsanwälte gemeinsam mit dem LKW-Fahrer einen Stundenplan, aus dem Art & Umfang der LKW-Fahrertätigkeit, sowie das zeitliche Ausmaß der gesundheitsbedingten Einschränkungen auf den Beruf, exakt entnommen werden konnten. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte fassten die vorbereiteten Dokumente schließlich in einem vollständig ausgefüllten Leistungsantrag zusammen. Der vorbereitete Leistungsantrag wurde sodann beim Versicherer eingereicht. Dieser erkannte zeitnah die Berufsunfähigkeit wegen Lungenfibrose an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente an den LKW-Fahrer.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung über langjährige Erfahrung verfügen. Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeit wegen Lungenfibrose finden Sie hier.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeit als Berufskraftfahrer einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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