Berufsunfähigkeit wegen Long-Covid einer kaufmännischen Angestellten anerkannt!

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen eine kaufmännische Angestellte erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Long-Covid.

Berufsunfähigkeit wegen Long-Covid

Im Februar 2023 erkrankte die kaufmännische Angestellte und klagte zunächst lediglich über Fieber und Husten. Nachdem sie bereits ein paar Tage zu Hause verbracht hatte, wollte sie überprüfen, ob sie möglicherweise mit Covid-19 infiziert wurde. Der durchgeführte Test lieferte ein positives Testergebnis. Zu den Symptomen kam nun auch der vorübergehende Verlust des Geruch- und Geschmacksinns hinzu.

In der ersten Woche der Erkrankung war die kaufmännische Angestellte äußerst geschwächt. Sie schlief die meiste Zeit und konnte sich kaum länger als zehn Minuten auf den Beinen halten. Das Fieber verschwand zwar bereits nach wenigen Tagen, die starke Müdigkeit und die unterdessen aufgetretenen Atembeschwerden blieben jedoch bestehen. Die kaufmännische Angestellte konnte nur noch flach atmen und war nach ein paar Schritten bereits derart ausgepowert, dass sie sich niederlegen musste. Jede noch so kleine körperliche oder geistige Betätigung hatte zur Folge, dass die kaufmännische Angestellte erschöpfungsbedingt schlafen gehen musste. Außerdem bemerkte sie, dass ihr Puls sowie ihr Blutdruck höher waren als sonst, obwohl sie sonst einen eher niedrigen Blutdruck aufwies. Noch dazu plagten sie häufige Kopfschmerzen, sie konnte sich nicht konzentrieren, hatte Probleme mit dem Gedächtnis, Wortfindungsstörungen, Kreislaufprobleme und einen unsicheren, schwankenden Gang.

Die Summe dieser körperlichen Missempfindungen resultierten darin, dass die kaufmännische Angestellte nicht lediglich ihrer Arbeit, sondern auch sämtlichen Freizeitaktivitäten, die ihr Freude bereiteten, nicht mehr nachgehen konnte. Gewöhnliche Haushaltstätigkeiten, die sie früher problemlos an einem Tag erledigt hatte, musste sie nun auf mehrere Tage verteilen, um sie überhaupt bewältigen zu können. Ihre Stressresilienz (psychische Widerstandskraft) war nach der Erkrankung mit Covid-19 ebenfalls herabgesetzt. Zu viele Menschen, Lärm und Eindrücke überforderten sie, weswegen sie nach kurzer Zeit Ruhe brauchte, um zu regenerieren.

Die kaufmännische Angestellte probierte, ihre Beschwerden durch eine ambulante Ergotherapie, mit dem Thema „Energiemanagement nach Long/Post Covid“, in den Griff zu bekommen. Da dies allerdings nicht wirklich gelang, entschied die kaufmännische Angestellte bei ihrem Versicherer einen Leistungsantrag auf Feststellung einer Berufsunfähigkeit wegen Long-Covid zu stellen (siehe hierzu weitergehende: Berufsunfähigkeit beantragen).

Um die Antragsstellung nicht allein bewältigen zu müssen, bat sie Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und Fachanwälte um qualifizierte Unterstützung und rechtliche Beratung.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zu Beginn galt es erstmal die vorhandenen medizinischen Informationen zusammenzutragen, welches geeignet waren, eine Berufsunfähigkeit wegen Long-Covid der kaufmännischen Angestellten hinreichend zu untermauern (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Eine Berufsunfähigkeit liegt nämlich erst dann vor, wenn ein gewisser BU-Grad erreicht wird. Konkret war es demnach notwendig, dass die kaufmännische Angestellte die in zuletzt gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit, bezüglich der zeitlichen Ausprägung nicht mehr zu mindestens 50 % verrichten konnte (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Anschließend entwarfen die Fachanwälte für Versicherungsrecht gemeinsam mit der kaufmännischen Angestellten einen Stundenplan, aus dem Art & Umfang ihrer Tätigkeit, sowie das zeitliche Ausmaß der gesundheitsbedingten Einschränkungen auf den Beruf, exakt entnommen werden konnten. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit wegen Long-Covid

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte fassten die vorbereiteten Dokumente schließlich in einem ausgefüllten Leistungsantrag zusammen. Dieser wurde sodann beim Versicherer eingereicht. Nachdem diesem alle entscheidenden Informationen vorlagen, erkannte er die Berufsunfähigkeit wegen Long-Covid zeitnah an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente an die kaufmännische Angestellte.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über mehrere Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht sowie zur Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid/Ling-Covid auch hier. 

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Fachanwalt für Versicherungsrecht berichtet über Verfahren zur Berufsunfähigkeit wegen Long-Covid!

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