Berufsunfähigkeit als Kindergärtnerin

Generali Deutschland Lebensversicherung AG erkennt Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid von Erzieherin an

Jöhnke und Reichow Rechtsanwälte erreichen für eine Erzieherin ein außergerichtliches Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid durch die Generali Lebensversicherung AG.

Tätigkeit als Erzieherin

Nachdem die Versicherungsnehmerin die Sekundarstufe 1 erfolgreich abgeschlossen hat, folgte eine Berufsausbildung als Erzieherin. Um ihre Kenntnisse zu vertiefen und sich fortzubilden, machte sie einen Fortbildungslehrgang mit Schwerpunkt Sonderpädagogik und Heimerziehung. Danach folgte eine weitere Ausbildung zur heilpädagogischen Fachkraft. In ihrer Berufslaufbahn arbeitete sie als Erzieherin, heilpädagogische Fachkraft als auch als Leiterin eines Kindergartens. Zuletzt arbeitete sie als angestellte Erzieherin bei einem Personaldienstleister.

Die Erzieherin arbeitete vor ihrer Erkrankung 7 Stunden täglich an 5 Tagen in der Woche und kam somit auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Die Aufgaben der Versicherungsnehmerin lagen primär in der Kinderbetreuung, welche die ständige Beaufsichtigung der Kinder und Hilfeleisten mit einschloss. Dazu kamen Ausflüge mit den Kindern nach draußen, Beaufsichtigung beim Schlafen und das Planen weiterer Aktivitäten oder Angebote.

Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid

Nach einer Covid-Infektion hatte die Erzieherin mit Spätfolgen der Erkrankung zu kämpfen. Die Erzieherin litt unter starker Erschöpfung, Müdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten. Hinzu kamen Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Depressionen.

Durch diese Beschwerden konnte die Erzieherin nicht mehr in dem vorherigen Tempo und mit gleicher Konzentration arbeiten. Vor allem die fehlende Konzentration war bei der Tätigkeit als Erzieherin ein Problem. Besonders belastend war der sehr hohe Geräuschpegel, welcher bei der Kinderbetreuung unvermeidbar ist. Die Erzieherin brauchte deutlich mehr Pausen, um ihrer Tätigkeit nachzukommen, was jedoch aufgrund der Personalsituation nicht möglich war. Nach der Hälfte der eigentlichen Arbeitszeit war die Erzieherin so erschöpft, dass sie ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen konnte.

Die Versicherungsnehmerin sah sich schlussendlich aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr imstande, ihrer Tätigkeit als Erzieherin nachzugehen. Daher entschied sie sich, bei ihrem Versicherer, der Generali Deutschland Lebensversicherung AG, einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid zu stellen. (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

Verfahren gegen die Generali Deutschland Lebensversicherung AG

Mit Beendigung des Leistungsprüfungsverfahrens teilte die Generali Deutschland Lebensversicherung AG der Erzieherin mit, dass die Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid nicht konkret nachgewiesen worden sei, und lehnte Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag ab. Mit dieser Leistungsentscheidung des Berufsunfähigkeitsversicherers war die Erzieherin nicht einverstanden, weswegen sie die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte konsultierte.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sichteten zunächst die relevanten Unterlagen, um sich ein genaues Bild von der Sachlage zu verschaffen. Anschließend gaben Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte eine begründete Stellungnahme gegenüber dem Versicherer ab und reichten weitere Arztberichte ein. Nach weiterem außergerichtlichem Schriftwechsel mit dem Versicherer gelang es Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, die Generali Deutschland Lebensversicherung AG von dem Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit der Versicherungsnehmerin wegen Post-Covid zu überzeugen. Die Generali Lebensversicherung AG erkannte daraufhin schließlich eine Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid der Erzieherin an und zahlt ihr eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente und stellte sie von der Beitragszahlung frei.

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Der zugrunde liegende Fall macht wieder deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeit als Kindergärtner und auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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