Barmenia Lebensversicherung a. G. zahlt sechsstellige Vergleichssumme in Streit um Berufsunfähigkeit wegen Depression vor dem LG Bayreuth

In einem Streit mit der Barmenia Lebensversicherung a. G. vor dem Landgericht Bayreuth bezüglich der Berufsunfähigkeit wegen Depression erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte eine sechsstellige Vergleichszahlung an eine Bezirksleiterin.

Tätigkeit als Bezirksleiterin

Nach Beendigung der Schullaufbahn mit der mittleren Reife begann die Versicherungsnehmerin eine Berufsausbildung zur Hotelfachfrau. Einige Zeit, nachdem sie die Lehre erfolgreich abgeschlossen hatte, strebte sie einen Branchenwechsel an und war in zuletzt gesunden Tagen als Bezirksleiterin einer Markenvertriebs GmbH im Außendienst tätig.

Der Arbeitstag der Bezirksleiterin begann regelmäßig bereits um 4:30 Uhr morgens mit dem Verlassen ihres Zuhauses. Als Erstes begab sie sich auf den Weg zu dem am weitesten entfernten Kunden und war hierbei mindestens eine Stunde mit dem Auto unterwegs. Beim Kunden angekommen meldete sie sich zunächst beim Marktpersonal an und begab sich sodann ins Lager. Nachdem sie ihre zuvor angelieferte Ware gefunden hatte, transportierte sie diese zu ihrer Platzierung und führte eine Kontrolle durch. Wenn die Ware mangelfrei und vollständig vorlag, verräumte sie diese in den Regalen und stellte anschließend sicher, dass sämtliche Artikel mit einem Preis versehen waren. Wenn sie mit diesen Arbeitsschritten fertig war, hielt sie eine Besprechung mit dem Marktverantwortlichen hinsichtlich möglicher Zweitplatzierungen und/oder Aktionsdisplays.

Pro Tag fuhr die Bezirksleiterin abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand vier bis sieben Kunden an. Hinzu kamen administrative Tätigkeiten wie das Erstellen von Tagesanalysen, das Ausfüllen von Kundenblättern, das Bestellen von Artikellisten, das Beantworten von Mails und dem Telefonieren mit ihrem Vorgesetzten.

Berufsunfähigkeit wegen Depression?

Die Bezirksleiterin klagte über seelische Missempfindung und begab sich infolgedessen in ambulante psychiatrische Behandlung. Hierbei wurde ihr eine schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome attestiert. Darüber hinaus stellte der behandelnde Arzt eine Reduzierung der Mimik und Gestik und eine gedrückte Stimmung fest. Zudem war ihr Antrieb reduziert, ihre Konzentration gemindert, sie litt unter Einschlaf- und Durchschlafstörungen und hatte wenig Appetit. Sie wies außerdem eine erhöhte affektive Labilität auf, welche sich durch vermehrtes Weinen äußerte, und wurde von häufigen Grübeleien geplagt. Von einer akuten Suizidalität hatte sie sich allerdings glaubhaft distanziert.

In ihrer aktuellen Situation war an Arbeit nicht zu denken, weswegen sich die Bezirksleiterin entschloss, einen Leistungsantrag bei ihrem Versicherer, der Barmenia Lebensversicherung a. G., aufgrund des Eintritts einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Depression zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

Barmenia Lebensversicherung a. G. verweigert Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente

Um den etwaigen Anspruch zu validieren, gab die Barmenia Lebensversicherung a. G. eine ärztliche Begutachtung der Bezirksleiterin in Auftrag. Als das Ergebnis dieses neurologisch-psychiatrische Gutachten vorlag, lehnte die Barmenia Lebensversicherung a. G. den Antrag der Bezirksleiterin ab, da angeblich keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Depression bestünde. Die Bezirksleiterin wollte es nicht dabei bewenden lassen und wandte sich daher an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Verfahren gegen die Barmenia Lebensversicherung a. G.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sichteten die entsprechenden Dokumente und sendeten der Barmenia Lebensversicherung a. G. ein Schreiben, mit dem sie das Ergebnis des Gutachtens widerlegten. Der Versicherer erklärte jedoch nur, an seiner bisherigen Leistungsentscheidung festzuhalten. Als die Barmenia Lebensversicherung a. G. auch nach nochmaliger Zurverfügungstellung medizinischer Unterlagen nicht zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente bereit war, war die Erhebung einer Klage geboten.

In Abstimmung mit der Bezirksleiterin erhoben Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Klage vor dem zuständigen Landgericht Bayreuth. Dieses räumte den Parteien die Möglichkeit ein, die Sach- und Rechtslage im Zuge des schriftlichen Vorverfahrens darzulegen. Nachdem der erste Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung gescheitert war, wurde ein Termin für die mündliche Verhandlung bestimmt. Jedoch kam es bevor der Gerichtstermin stattfinden konnte zu einem schriftlichen Vergleich. Die Parteien einigten sich auf die Zahlung einer sechsstelligen Abfindung der Barmenia Lebensversicherung a. G. an die Bezirksleiterin.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Bayreuth macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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Rechtsanwalt erreicht Vergleichszahlung der Barmenia Lebensversicherung a. G.

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