Berufsunfähigkeit als Konstruktionsmechaniker – Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Der Beruf des Konstruktionsmechanikers ist ein vielseitiger und anspruchsvoller Beruf auf dem Gebiet des Metallbaus. Er erfordert Präzision, technisches Know-how und handwerkliches Geschick, da sämtliche Arbeitsschritte sorgfältig geplant und exakt durchgeführt werden müssen. Allerdings bergen handwerkliche Berufe branchentypisch gesundheitliche Risiken, welche zu einer Berufsunfähigkeit als Konstruktionsmechaniker führen können.

Wann ist man als Konstruktionsmechaniker berufsunfähig?

Sofern Sie als Konstruktionsmechaniker eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, ist zunächst zu klären, wie der Versicherungsfall konkret definiert ist. Die Versicherungsbedingungen, welche im Zuge des Vertragsschlusses vereinbart wurden, geben hierüber regelmäßig Aufschluss.

Die Versicherungsbedingungen normieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” Ob Sie als Konstruktionsmechaniker berufsunfähig geworden sind, orientiert sich folglich danach, welche Auswirkung Ihre Erkrankung auf Ihre Tätigkeit als Konstruktionsmechaniker hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Dabei stellt sich die Frage, ob Sie als Konstruktionsmechaniker gewisse Teiltätigkeiten Ihres Berufes nicht mehr verrichten können und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann eine Berufsunfähigkeit als Konstruktionsmechaniker gleichwohl vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für die Tätigkeit maßgeblich sind.

Eine allgemeine Aussage, wann bei einem Konstruktionsmechaniker von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit auszugehen ist, kann demnach nicht getroffen werden. Es kommt letztlich auf das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die konkret ausgeübten Tätigkeiten an.

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Berufsalltag als Konstruktionsmechaniker

Konstruktionsmechaniker fertigen und montieren Metallkonstruktionen für verschiedene Anwendungen in dem Bereich des Maschinen- und Stahlbaus oder in der Fahrzeugtechnik. Sie bearbeiten Metalle durch Schneiden, Biegen, Schweißen und Bohren und setzen hierbei präzise technische Zeichnungen und Pläne um. Einen Großteil ihrer Arbeit beinhaltet das Zusammenfügen und Verschweißen einzelner Bauteile zu großen Konstruktionen, etwa für Brücken, Hallen oder Maschinengehäuse. Darüber hinaus sind Konstruktionsmechaniker auch für die Wartung und Reparatur ihrer Erzeugnisse zuständig. Sie führen Qualitätsprüfungen durch, identifizieren und beseitigen Mängel und achten dabei stets auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards.

Die vorbezeichneten Aufgaben erfordern umfangreiche Kenntnisse von Metallbearbeitung, unterschiedlichen Schweißtechniken und häufig auch von computergestützten Fertigungsverfahren.

Typische gesundheitliche Probleme als Konstruktionsmechaniker sind Beschwerden am Bewegungsapparat, vor allem Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen, welche durch schweres Heben und Arbeiten in Zwangshaltungen ausgelöst werden. Indem sich Konstruktionsmechaniker regelmäßig in der Umgebung lauter Maschinen befinden, werden zudem Schädigungen des Gehörs begünstigt. Konstruktionsmechaniker können außerdem auch an psychischen Störungen, wie Burnout oder Depressionen, erkranken. Diese können schnell zu einer Berufsunfähigkeit führen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Zusätzlich sind Konstruktionsmechaniker natürlich genauso von allgemeinen Erkrankungen betroffen, die in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, z. B. Krebs (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs).

Sollten Sie als Konstruktionsmechaniker aufgrund von Krankheiten oder Gebrechen erwägen, eine Berufsunfähigkeit zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Konstruktionsmechaniker, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Konstruktionsmechaniker in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Konstruktionsmechaniker auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit als Konstruktionsmechaniker erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit als Konstruktionsmechaniker durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch Angehörige anderer Berufsgruppen haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit als Konstruktionsmechaniker.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt Konstruktionsmechaniker nach der Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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